„Science Based Targets“
Bedeutung
Science Based Targets sind Klimaziele, die an den Zielen des Übereinkommens von Paris ausgerichtet sind. Die Science Based Targets initiative (SBTi) prüft und validiert solche Ziele. Sie validiert damit Zielpfade, nicht die zugrunde liegenden Emissionsdaten: Eine SBTi-Validierung ist kein Nachweis für die Richtigkeit einer Treibhausgasbilanz. Ebenso ist eine Verpflichtungserklärung gegenüber der SBTi (Commitment) noch keine Validierung — erst der Validierungsbescheid weist ein geprüftes Ziel aus. Aussagen über künftige Umweltleistung — etwa ein Reduktionsziel bis 2030 — erfasst der durch die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 eingefügte Art. 6 Abs. 2 lit. d UCPD, anwendbar ab dem 27.09.2026 (Umsetzungsfrist 27.03.2026). Danach ist eine solche Aussage irreführend, wenn sie nicht auf klaren, objektiven, öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen beruht, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen festgehalten sind, und wenn kein unabhängiges Überwachungssystem die Fortschritte kontrolliert. Eine validierte SBTi-Zielsetzung samt veröffentlichtem Umsetzungsplan und jährlicher Fortschrittsberichterstattung kann diese Merkmale abdecken; ob eine konkrete Aussage sie im Einzelfall erfüllt, hängt vom Wortlaut und vom Kontext der Werbung ab. Die Emissionsdaten selbst werden nach dem GHG Protocol bzw. ISO 14064-1 bilanziert und nach ISO 14064-3 durch eine akkreditierte Stelle verifiziert. Wird das Ziel mit einer Aussage zur Klimaneutralität verbunden, ist zusätzlich Anhang I Nr. 4c UCPD i. d. F. EmpCo zu beachten: Aussagen zu neutraler, verringerter oder positiver Klimawirkung, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, sind ab dem 27.09.2026 von der Ziffer erfasst — ein Transparenzzusatz, der Projekttyp oder der Kompensationsstandard ändern daran nichts. Zur Mehrdeutigkeit klimabezogener Begriffe hat der BGH zu „klimaneutral“ entschieden (Urteil vom 27.06.2024 – I ZR 98/23, Katjes): Ist der Begriff mehrdeutig, muss bereits in der Werbung selbst aufgeklärt werden, ob Emissionsreduktion oder Kompensation gemeint ist. Zur EmpCo-Richtlinie selbst liegt keine Rechtsprechung vor; sie ist erst ab dem 27.09.2026 anzuwenden.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „SBTi-validiertes Ziel“
- „Reduktion unserer Emissionen im Einklang mit SBTi“
- „Wir haben uns der Science Based Targets initiative angeschlossen“
Übliche Nachweise und Standards
- SBTi-Validierungsbericht (Target Validation) mit Basisjahr, Zieljahr und abgedeckten Scopes
- THG-Bilanz nach GHG Protocol bzw. ISO 14064-1 als Datengrundlage
- Verifizierung der Bilanz nach ISO 14064-3 durch eine akkreditierte Stelle
- Jährlich veröffentlichter Fortschrittsbericht des Unternehmens
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
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