„Scope 3“
Bedeutung
Scope 3 umfasst die indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, vor- und nachgelagert. Die Abgrenzung folgt dem GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard mit seinen 15 Kategorien; ISO 14064-1 erfasst auf Organisationsebene neben den direkten ebenfalls indirekte Emissionskategorien. In vielen Branchen entfällt der größte Teil der Emissionen auf Scope 3, wie hoch der Anteil ausfällt, hängt jedoch stark vom Geschäftsmodell ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Für Umweltaussagen zur Klimabilanz ist maßgeblich, welche Bilanzgrenze die Aussage tatsächlich abdeckt. Wird ein CO₂-Fußabdruck beworben, der nur Scope 1 und 2 umfasst, kommt eine Irreführung nach § 5 UWG in Betracht. Werden wesentliche Informationen zur Bilanzgrenze vorenthalten, ist § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) einschlägig; § 5b UWG bestimmt dabei nur, welche Informationen als wesentlich gelten, und ist selbst keine Verbotsnorm. Maßgeblich sind in beiden Fällen die Verkehrsauffassung und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist ab dem 27.09.2026 anzuwenden; die Umsetzungsfrist endete am 27.03.2026. Sie stellt bei Umweltaussagen auf nachprüfbare Angaben ab — offengelegte Berechnungsmethodik, Basisjahr, Bezugsgröße (absolut oder intensitätsbezogen) und die einbezogenen Scopes. Ob eine Angabe ausreichend substantiiert ist, hängt vom konkreten Claim und seinem Kontext ab. Die Science Based Targets initiative validiert Reduktionsziele, nicht Emissionsdaten; ein Nachweis für eine Scope-3-Bilanz folgt daraus nicht.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Wir messen unsere Scope-3-Emissionen“
- „CO₂-Fußabdruck inklusive Scope 3“
- „Reduktion der Scope-3-Emissionen um 15 %“
Übliche Nachweise und Standards
- GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Standard (Methodik)
- ISO 14064-1 (Bilanzierung auf Organisationsebene, einschließlich indirekter Kategorien)
- Verifizierung nach ISO 14064-3 durch eine akkreditierte Stelle
- Science Based Targets initiative (SBTi) — Zielvalidierung, kein Nachweis der Emissionsdaten
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
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