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Stichtag 27.09.2026 · 2-Minuten-Check

Bin ich betroffen?

Acht Ja/Nein-Fragen zu Ihrer Werbung, Ihren Siegeln und Kanälen. Das Ergebnis ordnet ein, wie stark die neuen Regeln Ihre Kommunikation berühren — Ihre Antworten bleiben im Browser und werden nicht übertragen.

1. Verwenden Sie Begriffe wie „nachhaltig", „umweltfreundlich", „öko" oder „grün" in Werbung oder Produkttexten?

Pauschale Umweltaussagen sind der Kernfall der neuen Per-se-Verbote.

2. Werben Sie mit „klimaneutral", „CO₂-neutral" oder einem reduzierten CO₂-Fußabdruck?

Klima-Claims haben ab dem Stichtag die strengsten Anforderungen — kompensationsbasierte sind unzulässig.

3. Nutzen Sie Nachhaltigkeits-Siegel, Badges oder eigene „geprüft"-Label?

Eigen-Siegel ohne unabhängige Drittzertifizierung sind per se unzulässig.

4. Machen Sie Zukunftsversprechen („klimaneutral bis 2030", „plastikfrei bis 2028")?

Ohne öffentlichen, extern geprüften Umsetzungsplan gelten solche Aussagen als irreführend.

5. Verkaufen Sie an Verbraucher (B2C) — direkt oder über Händler?

Die EmpCo-Regeln zielen auf Verbraucher-Kommunikation; B2C-Kanäle stehen im Fokus der Verbände.

6. Sind Ihre Umweltaussagen auch in PDFs, Katalogen, Bannern oder Bild-Grafiken enthalten?

Auch Nicht-Text-Inhalte zählen — und werden bei manuellen Prüfungen am häufigsten übersehen.

7. Fehlt für einzelne Aussagen ein dokumentierter, aussagenbezogener Nachweis?

Die Beweislast liegt beim Werbenden — mit Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen.

8. Sind ältere Inhalte (Blog, Archiv-Seiten, alte Kampagnen) noch öffentlich erreichbar?

Maßgeblich ist, was ab dem 27.09.2026 abrufbar ist — Alt-Inhalte inklusive.

0 von 8 Fragen beantwortet — das Ergebnis erscheint nach der letzten Antwort.

Hintergrund: Was sich am 27.09.2026 ändert · Welcher Nachweis wofür? · Werbeaussagen rechtssicher aufbauen

Die Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe — keine Rechtsberatung und keine Bewertung Ihres Einzelfalls.