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Informationsrahmen

Empcora fasst öffentlich zugängliche amtliche Quellen redaktionell zusammen. Diese Seite bewertet keine konkrete Werbeaussage, kein Unternehmen und keinen Einzelfall. Maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Fassungen und der jeweilige Sachverhalt. Der technische Empcora-Pre-Check zeigt mögliche Risikosignale und zugeordnete Regelquellen; er bestätigt weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß.

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Richtlinie (EU) 2024/825 · Quellen-FAQ

Fragen zum 27. September 2026, mit amtlichen Fundstellen

Die Antworten trennen Quelleninhalt, redaktionelle Themenlabels und technische Produktinformation. Sie enthalten keine Zuordnung zu einer konkreten Kommunikation.

Welche umweltbezogenen Themen enthält diese Anhang-I-Gruppe?

Die redaktionellen Themenlabels der fünf Einträge lauten: 2a Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung; 4a Allgemeine Umweltaussagen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung; 4b Umweltaussagen zum Gesamtprodukt oder Gesamtunternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist; 4c Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgas-Auswirkungen auf Kompensationsbasis; 10a Gesetzliche Produktanforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots. Maßgeblich bleibt der amtliche Wortlaut. Quellenstand: 2. August 2026.

ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Welche produktbezogenen Themen enthält die Gruppe 23d bis 23j?

Die redaktionellen Themenlabels betreffen Informationen über nachteilige Folgen von Softwareaktualisierungen, Softwareaktualisierungen, die nur die Funktionalität verbessern, Bekannte Merkmale, die die Haltbarkeit einer Ware begrenzen, Behauptete Haltbarkeit unter normalen Nutzungsbedingungen, Darstellung einer Ware als reparierbar, Vorzeitiges Ersetzen oder Auffüllen von Betriebsstoffen, Informationen über Auswirkungen nicht herstellereigener Teile oder Zubehörteile. Die Labels ersetzen den amtlichen Wortlaut nicht. Quellenstand: 2. August 2026.

ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Wo wird künftige Umweltleistung behandelt?

Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen werden in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d behandelt. Diese Regel ist von den zwölf Ergänzungen des Anhangs I zu trennen. Quellenstand: 2. August 2026.

ABl. L, 2024/825, 6.3.2024; insbesondere Art. 4 und Anhang

Was zeigt der technische Empcora-Pre-Check?

Der technische Pre-Check dokumentiert regelbasierte Textsignale, Fundorte, Scanzeit und zugeordnete Regelquellen. Die Nutzerin oder der Nutzer erhält daraus keine rechtliche Einzelfallentscheidung.

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