„EFRAG“
Was bedeutet das?
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine von der Europäischen Union beauftragte Organisation, die die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Diese ESRS sind Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464). Die CSRD gilt gestaffelt: ab 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) mit mehr als 500 Mitarbeitern, ab 2025 für große Unternehmen und ab 2026 für börsennotierte KMUs. Die ESRS-Standards werden durch delegierte Verordnungen der EU-Kommission verbindlich (z.B. Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Eine Behauptung der EFRAG-Konformität erfordert die konkrete Angabe des angewandten ESRS Sets.
Typische Formulierungen
- EFRAG-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Bericht nach ESRS-Standards der EFRAG
- EFRAG ESRS-Berichtspflicht erfüllt
Erforderliche Nachweise
- EFRAG-Publikationen (www.efrag.org)
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (EU-Amtsblatt L 2023/2772 vom 22.12.2023)
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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