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Generisches Verbot

Nachhaltiges Wachstum"

Anhang I Nr. 2 UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

„Nachhaltiges Wachstum“ ist ein Begriff, der die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Erfolg und ökologischer Verantwortung suggeriert. Ab dem 27.09.2026 stellt die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) klar, dass diese Behauptung ohne konkrete, messbare und nachweisbare Kriterien als irreführend gemäß § 5 UWG gilt. Es reicht nicht aus, lediglich das Ziel zu benennen; Unternehmen müssen nachweisen, wie sie Wachstum mit einer Reduktion der Umweltbelastung verbinden. Dies kann beispielsweise durch die Angabe von Decoupling-Indikatoren (z.B. CO₂-Emissionen pro Umsatz-€) oder durch die Vorlage von anerkannten Zertifikaten wie B Corp oder GRI-Berichten erfolgen.

Typische Formulierungen

Was Sie stattdessen schreiben können

„Umsatzsteigerung von 15 % bei gleichzeitiger Reduktion der CO₂-Emissionen (Scope 1+2) um 10 % seit 2022, verifiziert nach ISO 14064-1.“

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 2a UCPD (i.d.F. EmpCo) — Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Displaying a sustainability label that is not based on a certification scheme or not established by public authorities."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Afficher un label de développement durable qui n'est pas fondé sur un système de certification ou qui n'a pas été mis en place par des autorités publiques."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het weergeven van een duurzaamheidskeurmerk dat niet op een certificeringsregeling is gebaseerd of niet door overheidsinstanties is ingesteld."
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