„TCFD“
Was bedeutet das?
TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) ist ein internationaler Standard für die Offenlegung klimabezogener finanzieller Risiken und Chancen. Ab 27.09.2026 werden viele Unternehmen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, TCFD-konform zu berichten. Die CSRD implementiert die TCFD-Empfehlungen in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere in ESRS E1. Eine fehlende oder unzureichende Offenlegung klimabezogener Risiken kann ab diesem Zeitpunkt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß österreichisches UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) darstellen, da die Informationen für Investoren und Stakeholder wesentlich sind. Die Berichterstattung umfasst vier Kernbereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen/Metriken.
Typische Formulierungen
- „TCFD-konformer Geschäftsbericht"
- „Offenlegung klimabezogener Risiken nach TCFD"
- „TCFD-Reporting gemäß CSRD-Anforderungen"
Erforderliche Nachweise
- ISSB IFRS S2
- TCFD-Empfehlungen 2017
- ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standards)
Rechtliche Einordnung
Standard bzw. Nachweismethode — kein verbotener Begriff — Dies ist kein verbotener Begriff.
Dies ist ein anerkannter Standard, ein Zertifizierungssystem oder eine Nachweismethode — KEIN Verbotstatbestand. Die Nennung ist zulässig und kann der Substanziierung dienen; problematisch wird erst eine unzutreffende Darstellung von Geltungsbereich, Prüftiefe oder Ergebnis.
Voraussetzungen der Einordnung
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
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