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Alle Branchen Risiko: mittel

Finanzen: Greenwashing-Risiko 2026

Die Finanzbranche steht im Fokus der EmpCo-Richtlinie und der zunehmenden Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR). Insbesondere „grüne“ Finanzprodukte wie Fonds und Anleihen sind abmahngefährdet, da Verbraucher bei der Anlageentscheidung stark auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Aufsichts- und Ermittlungsverfahren rund um ESG-Angaben in der Fondsbranche (2022/23) haben gezeigt, dass irreführende Angaben zur ESG-Integration und mangelnde Transparenz zu erheblichen Sanktionen führen können. Ab dem 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Generische Behauptungen wie „nachhaltige Geldanlage“ oder „ESG-konform“ ohne konkrete Substantiierung sind gemäß Anhang I Nr. 4a UCPD unzulässig. Insbesondere die Behauptung „klimaneutral“ ist gemäß Anhang I Nr. 4c per se verboten, wenn sie auf CO2-Kompensation basiert. Finanzdienstleister müssen daher ihre Marketingkommunikation anpassen und sicherstellen, dass alle Nachhaltigkeitsclaims durch transparente Daten, messbare Kriterien und anerkannte Standards (z.B. SFDR, EU-Taxonomie, GRI) belegt werden. Die klare Kommunikation der ESG-Methodik und die Offenlegung der zugrunde liegenden Datenquellen sind entscheidend, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Die Fokussierung auf konkrete Reduktionsziele und die Vermeidung von reinem Offsetting sind ebenfalls wichtige Aspekte, um die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie zu erfüllen.

Typische Claims in Finanzen

  • nachhaltige Geldanlage"
  • grüner Fonds"
  • ESG-konform"
  • Impact Investing"
  • CO2-neutrales Portfolio"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „Grüner Fonds“ ohne transparente SFDR-Klassifizierung (Art. 8/9)
  • „ESG-konforme Anleihen“ ohne Offenlegung der ESG-Kriterien und Ratings
  • „CO2-neutrales Portfolio“ durch reine Kompensation ohne Reduktionsziele

Anerkannte Zertifikate

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)
EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Art. 8/9).
EU-Taxonomie
Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Regulierung.
GRI (Global Reporting Initiative)
Internationaler Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Relevante Urteile

Behörden-/Ermittlungsverfahren ESG-Angaben · Aufsichts- und Ermittlungsverfahren (kein Gerichtsurteil) · 2023
Aufsichts- und Ermittlungsverfahren rund um ESG-Angaben in Vertriebsmaterialien haben gezeigt, dass unzureichende ESG-Integration und irreführende Aussagen zu erheblichen Sanktionen führen können.

Haeufige Fragen

Was bedeutet SFDR Art. 8/9?

Art. 8 Fonds fördern ökologische oder soziale Merkmale, Art. 9 Fonds investieren nachhaltig und haben ein konkretes ESG-Ziel. Die Klassifizierung muss transparent offengelegt werden.

Darf ich weiterhin mit "CO2-neutral" werben?

Nein, gemäß EmpCo Anhang I Nr. 4c ist die Behauptung "klimaneutral" mit Offsetting per se verboten. Nur die Reduktion des CO2-Fußabdrucks ist zulässig.

Welche Konsequenzen drohen bei irreführenden ESG-Claims?

Neben Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände drohen Bußgelder der BaFin nur bei aufsichtsrechtlichen Verstößen (z. B. SFDR-/WpHG-Offenlegungspflichten), nicht für die Werbeaussage selbst, sowie Reputationsschäden.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.