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Alle Branchen Risiko: hoch

Energie: Greenwashing-Risiko 2026

Die Energiewirtschaft steht nach EmpCo besonders im Fokus, weil sich Umweltaussagen direkt in Kaufentscheidungen niederschlagen. Irreführende Grünstrom-Werbung — etwa wenn mit „grünem Strom" geworben wird, dabei aber Graustrom über Herkunftsnachweise „grün-gewaschen" wird (sog. „Greenwashing durch Zertifikatehandel") — wird über das UWG (Wettbewerber/Verbände, Unterlassung) verfolgt; die Bundesnetzagentur überwacht separat die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG. Ab dem 27.09.2026 ist nach UWG n. F. Anhang Nr. 4c der Begriff „klimaneutral" durch reines Offsetting per-se verboten — bei Gas und Wärme wird das die Branche zwingen, Reduktionspfade tatsächlich zu zeigen oder die Aussage ganz zu unterlassen.

Typische Claims in Energie

  • grüner Strom"
  • klimaneutrales Gas"
  • saubere Energie"
  • emissionsfrei"
  • 100 % Ökostrom"
  • CO₂-neutrale Versorgung"
  • aus erneuerbaren Quellen"
  • klimafreundlicher Tarif"
  • umweltfreundliche Wärme"
  • grüne Mobilität"

Konkrete Beispiele (rot/gelb)

  • „100 % Ökostrom" ohne Herkunftsnachweise (GoO) auf Tarif-Detailseite
  • „Klimaneutrales Erdgas" durch reine CO₂-Kompensation ohne Reduktionspfad
  • „Aus erneuerbaren Quellen" bei tatsächlich graustromhaltigem Strommix
  • „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting in Drittweltprojekten
  • „Grüner Strom" mit europäischen RECs aus Wasserkraft — irreführend, da kein zusätzlicher Ausbau

Anerkannte Zertifikate

Grüner Strom Label (GSL)
Vom NABU & BUND getragenes Label, fordert zusätzliche Anlagen-Investitionen.
ok-power
Strenges Label mit Neuanlagen-Pflicht und CO₂-Bilanz.
TÜV SÜD EE01
100 % Erneuerbare-Energien-Zertifizierung mit Auditpflicht.
EECS/GoO
EU-weite Herkunftsnachweise, an Erzeugungs-Anlage gebunden.
Biogasregister Deutschland
Nachweis für Biogas-Beimischung, dena-zertifiziert.

Relevante Urteile

BGH · I ZR 98/23 · 2024
Katjes — „klimaneutral" ohne direkte Offenlegung der CO₂-Berechnungs- und Kompensationsmethoden ist irreführend nach § 5 UWG. Analog auf Energieversorger übertragbar.

Haeufige Fragen

Sind Herkunftsnachweise (GoO/HKN) ausreichend für „grüner Strom"?

Nein — die Bundesnetzagentur und Gerichte verlangen nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) zusätzlich tatsächlichen Anlagen-Ausbau oder direkte PPA-Verträge. Reines Zertifikatehandel = Greenwashing.

Was ist mit „CO₂-neutralem" Gas durch Kompensation?

Ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4c per-se verboten. Übergangslösung: Biogas-Anteil prozentual ausweisen, Kompensation nur als Ergänzung darstellen, Methodik (VCS, Gold Standard, Projekttyp) am Tarif verlinken.

Welche Strommix-Pflichten habe ich nach § 42 EnWG?

Jeder Energieversorger muss den Strommix in der Rechnung und auf der Tarif-Detailseite ausweisen, inkl. CO₂-Emissionen pro kWh und radioaktivem Abfall. Bei „Ökostrom"-Tarifen muss zusätzlich der Erzeugungsmix der gebundenen Anlagen offengelegt werden.

Darf ich mit „nachhaltig" werben?

Generisch nein. Konkret ja: „nachhaltige Wasserkraftanlage Walchensee" mit Verweis auf Erzeugungs-Anlage und ökologische Mindeststandards (Restwasser, Fischpass). Begriff allein gilt als irreführend.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.