Energie: Greenwashing-Risiko 2026
Die Energiewirtschaft steht nach EmpCo besonders im Fokus, weil sich Umweltaussagen direkt in Kaufentscheidungen niederschlagen. Irreführende Grünstrom-Werbung — etwa wenn mit „grünem Strom" geworben wird, dabei aber Graustrom über Herkunftsnachweise „grün-gewaschen" wird (sog. „Greenwashing durch Zertifikatehandel") — wird über das UWG (Wettbewerber/Verbände, Unterlassung) verfolgt; die Bundesnetzagentur überwacht separat die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG. Ab dem 27.09.2026 ist nach UWG n. F. Anhang Nr. 4c der Begriff „klimaneutral" durch reines Offsetting per-se verboten — bei Gas und Wärme wird das die Branche zwingen, Reduktionspfade tatsächlich zu zeigen oder die Aussage ganz zu unterlassen.
Typische Claims in Energie
- „grüner Strom"
- „klimaneutrales Gas"
- „saubere Energie"
- „emissionsfrei"
- „100 % Ökostrom"
- „CO₂-neutrale Versorgung"
- „aus erneuerbaren Quellen"
- „klimafreundlicher Tarif"
- „umweltfreundliche Wärme"
- „grüne Mobilität"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „100 % Ökostrom" ohne Herkunftsnachweise (GoO) auf Tarif-Detailseite
- „Klimaneutrales Erdgas" durch reine CO₂-Kompensation ohne Reduktionspfad
- „Aus erneuerbaren Quellen" bei tatsächlich graustromhaltigem Strommix
- „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting in Drittweltprojekten
- „Grüner Strom" mit europäischen RECs aus Wasserkraft — irreführend, da kein zusätzlicher Ausbau
Anerkannte Zertifikate
Relevante Urteile
Haeufige Fragen
Sind Herkunftsnachweise (GoO/HKN) ausreichend für „grüner Strom"?
Nein — die Bundesnetzagentur und Gerichte verlangen nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) zusätzlich tatsächlichen Anlagen-Ausbau oder direkte PPA-Verträge. Reines Zertifikatehandel = Greenwashing.
Was ist mit „CO₂-neutralem" Gas durch Kompensation?
Ab 27.09.2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 4c per-se verboten. Übergangslösung: Biogas-Anteil prozentual ausweisen, Kompensation nur als Ergänzung darstellen, Methodik (VCS, Gold Standard, Projekttyp) am Tarif verlinken.
Welche Strommix-Pflichten habe ich nach § 42 EnWG?
Jeder Energieversorger muss den Strommix in der Rechnung und auf der Tarif-Detailseite ausweisen, inkl. CO₂-Emissionen pro kWh und radioaktivem Abfall. Bei „Ökostrom"-Tarifen muss zusätzlich der Erzeugungsmix der gebundenen Anlagen offengelegt werden.
Darf ich mit „nachhaltig" werben?
Generisch nein. Konkret ja: „nachhaltige Wasserkraftanlage Walchensee" mit Verweis auf Erzeugungs-Anlage und ökologische Mindeststandards (Restwasser, Fischpass). Begriff allein gilt als irreführend.
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