Kosmetik: Greenwashing-Risiko 2026
Die Kosmetik-Branche steht unter doppelter Beobachtung: Die EU-Kosmetik-Verordnung (1223/2009) verbietet bereits jetzt Tierversuche, daher ist „tierversuchsfrei" ohne Zusatz ein Trivial-Claim. Ab dem 27.09.2026 gelten zusätzlich EmpCo-Verbote für „natürlich", „bio" und „umweltfreundlich" ohne externe Zertifizierung.
Typische Claims in Kosmetik
- „naturkosmetik"
- „bio"
- „umweltfreundlich"
- „nachhaltig verpackt"
- „vegan"
- „tierversuchsfrei"
- „frei von Mikroplastik"
Konkrete Beispiele (rot/gelb)
- „Naturkosmetik" ohne COSMOS/NATRUE-Siegel
- „Bio-Creme" ohne Bio-Zertifizierung
- „Tierversuchsfrei" — bei EU-Kosmetik Trivial-Claim seit 2013 EU-Pflicht
Anerkannte Zertifikate
Haeufige Fragen
Reicht "tierversuchsfrei" als USP?
Nein — seit 2013 sind Tierversuche an Kosmetika EU-weit verboten. Die Aussage ist Trivial-Claim und ab 2026 nach EmpCo Anhang I Nr. 10a abmahnbar. Stattdessen „Leaping Bunny zertifiziert".
Was ist der Unterschied zwischen COSMOS und NATRUE?
COSMOS (international, 2 Stufen): Natural (≥ 95 % natürliche Inhaltsstoffe), Organic (≥ 95 % Bio). NATRUE (europäisch, 3 Stufen) mit deutlicheren Bio-Anteilen. Beide sind anerkannte Substantiierung.
Ist Ihre Kosmetik-Website betroffen?
Kostenloser Check — in 30 Sekunden wissen Sie Bescheid.
Jetzt prüfenEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

