„Bluewashing"
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG i.V.m. Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)
Was bedeutet das?
Bluewashing bezeichnet die irreführende Kommunikation von Unternehmen, die sich mit Logos der Vereinten Nationen (UN Global Compact, Sustainable Development Goals, UN Women) schmücken, ohne tatsächlich substanzielle Maßnahmen zur Erreichung der entsprechenden Ziele umzusetzen. Die bloße Mitgliedschaft im UN Global Compact (UNGC) stellt keine Verifikation nachhaltigen Handelns dar, sondern lediglich eine Selbstverpflichtung. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG in Verbindung mit Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) ist die Verwendung dieser Logos ohne transparente Offenlegung konkreter Fortschritte und messbarer Ergebnisse als irreführende geschäftliche Handlung zu bewerten. Unternehmen müssen nachweislich darlegen, wie sie zu den beworbenen Zielen beitragen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Typische Formulierungen
- „Wir unterstützen die Sustainable Development Goals (SDGs)"
- UN-Global-Compact-Logo auf der Website ohne Communication-on-Progress
- „Partner der UN für eine bessere Zukunft"
Erforderliche Nachweise
- UNGC Communication-on-Progress (jährlicher Bericht)
- Externes SDG-Reporting (z.B. GRI Standards)
- ISO 14064-1 Verifikation von Nachhaltigkeitskennzahlen
Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)
Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
„Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
„Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
„Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."Verwendet Ihre Website „Bluewashing"?
Prüfen Sie jetzt kostenlos ob Ihre Website betroffen ist.
Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

