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Fachbegriff der Debatte

„EHS-Management“

Bedeutung

„EHS-Management" (Environment, Health, Safety) ist die Bezeichnung für ein integriertes System zur Steuerung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten in Unternehmen. Die reine Behauptung eines „EHS-Managements“ ist jedoch nach § 5 UWG und § 5b UWG irreführend, wenn sie nicht durch konkrete Nachweise belegt wird. Ab 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Substantiierung von Umweltbehauptungen. Ein anerkanntes Zertifikat nach ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) mit gültiger Lizenznummer sowie ein öffentlich zugänglicher Auditbericht stellen einen ausreichenden Nachweis dar.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Fachbegriff der Debatte — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.

Dieser Eintrag erläutert einen Begriff aus der fachlichen Debatte. Er ist keiner Vorschrift zugeordnet und beschreibt keine Rechtsfolge.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand und keine eigene Nachweispflicht.
Rechtsraum
keine
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.