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Pflicht-Substantiierung

Ecodesign-Verordnung"

EU 2024/1781 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR)

Was bedeutet das?

Die Ecodesign-Verordnung (ESPR) der Europäischen Union (EU 2024/1781) erweitert den Anwendungsbereich der bisherigen Ecodesign-Richtlinie und stellt ab dem 27.09.2026 umfassende Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten. Kernstück ist der Digitale Produktpass (DPP), der Informationen über die Zusammensetzung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit eines Produkts bereitstellt. Die ESPR zielt darauf ab, die Ressourceneffizienz zu steigern, Abfall zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG vor, da die fehlenden Informationen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Verbraucher darstellen (§ 5b UWG).

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.