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Pflicht-Substantiierung

Energieeffizient"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), EU 2017/1369 (Rahmenverordnung)

Was bedeutet das?

Die Behauptung „energieeffizient“ ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 gemäß der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und Anhang I Nr. 4a UCPD nicht ohne konkrete Belege verwendet werden darf. Verbraucher erwarten nachvollziehbare Informationen über die Energieeffizienz eines Produkts. Dies bedeutet, dass stets die entsprechende Energieeffizienzklasse gemäß der EU 2017/1369 (Rahmenverordnung) oder der jeweiligen produktspezifischen Verordnung (z.B. EU 2019/2018 für Kühlschränke) angegeben werden muss. Alternativ kann der konkrete Energieverbrauch in kWh pro Jahr oder pro 1000 Betriebsstunden genannt werden. Fehlt diese Substantiierung, liegt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG vor.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.