„ESG-konform“
§ 5 UWG; Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), soweit die Aussage Umweltbezug hat
Bedeutung
„ESG-konform“ beschreibt keinen definierten Zustand. ESG steht für die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance); ein Regelwerk, das eine „Konformität“ mit diesen Bereichen festlegen würde, existiert nicht. Die Aussage bleibt damit ohne eigenen Inhalt, solange nicht offengelegt wird, worauf sie sich stützt. Soweit die Aussage Umweltbezug hat, fällt sie ab dem 27.09.2026 unter Anhang I Nr. 4a UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Erfasst sind allgemeine Umweltaussagen, für die keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist — etwa ein Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 (EU Ecolabel, Blauer Engel) oder eine unionsrechtlich festgelegte Spitzenklasse. Der Nachweis zu einem Einzelaspekt trägt eine pauschale Aussage nicht. Wird die Aussage auf demselben Medium auf die konkrete Eigenschaft spezifiziert, verliert sie den allgemeinen Charakter und wird an §§ 5, 5a UWG gemessen. Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG gilt nur gegenüber Verbrauchern; in der reinen B2B-Kommunikation bleibt § 5 UWG der Maßstab. Für die sozialen und die Governance-Anteile der Aussage ist Nr. 4a nicht berührt. Hier entscheidet § 5 UWG: maßgeblich sind die Verkehrsauffassung der angesprochenen Kreise und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Werden wesentliche Informationen vorenthalten, kommt daneben eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG in Betracht; § 5b UWG bestimmt dabei lediglich, welche Informationen als wesentlich gelten, und ist selbst keine Verbotsnorm. Als Bezugspunkte werden in der Praxis ESG-Ratings (Anbieter, Skala, Ergebnis, Stichtag), die SFDR-Einordnung eines Finanzprodukts nach Art. 8 oder Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 samt dem offengelegten Anteil nachhaltiger Investitionen sowie Taxonomie-Angaben nach der Verordnung (EU) 2020/852 herangezogen. Dabei ist zu beachten: ESG-Ratings verschiedener Anbieter beruhen auf unterschiedlichen Methodiken, Gewichtungen und Datenquellen und sind untereinander nicht vergleichbar. Ein Rating bewertet außerdem ein Unternehmen oder einen Fonds, nicht ein einzelnes Produkt — eine Übertragung auf die Produktebene ist von ihm nicht gedeckt. Art. 8 SFDR beschreibt zudem die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale, nicht eine erreichte Nachhaltigkeitsleistung.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „ESG-konformer Fonds“
- „ESG-integriertes Investment“
- „Wir legen Wert auf ESG-Kriterien“
Übliche Nachweise und Standards
- MSCI ESG Rating (Anbieter, Skala, Rating und Stichtag)
- Sustainalytics ESG Risk Rating (Wert, Risikokategorie und Stichtag)
- SFDR-Einordnung nach Art. 8 oder Art. 9 VO (EU) 2019/2088 mit dem in der vorvertraglichen Offenlegung ausgewiesenen Anteil nachhaltiger Investitionen
- Taxonomie-Angaben nach VO (EU) 2020/852 — Art. 5 bis 7 für Finanzprodukte, Art. 8 für die Unternehmensberichterstattung
Quellenbasierte Orientierung
Produktbezogene Umweltaussage
Ob eine Aussage dieser Art zutrifft, hängt vom konkreten Produkt und von den vorliegenden Belegen ab. Maßgeblich sind die allgemeinen Vorschriften über irreführende geschäftliche Handlungen. Diese Seite beschreibt den Begriff und nennt übliche Nachweiswege, ohne eine konkrete Verwendung zu beurteilen.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall anhand des konkreten Kontexts und der Verkehrsauffassung.
- Maßgeblich sind Zutreffen der Aussage, Bezugsgröße, Aussageumfang und Vollständigkeit der wesentlichen Informationen.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Zutreffende, konkret belegte Aussage mit klarer Bezugsgröße ist zulässig.
- Kein Verbotstatbestand der Schwarzen Liste — eine pauschale Untersagung des Begriffs ist unzutreffend.
- Rechtsraum
- EU
- Norm
- Art. 6, 7 UCPD (i.d.F. EmpCo, EU 2024/825); Deutschland: §§ 5, 5a UWG
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Verwendet Ihre Website „ESG-konform“?
Der kostenlose Check durchsucht Ihre Website nach Umwelt-Aussagen und nennt die Fundstellen.
Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

