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Pflicht-Substantiierung

Grünstrom"

UWG § 5 i.V.m. Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EU 2024/825)

Was bedeutet das?

„Grünstrom“ suggeriert, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Ab 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Substantiierung dieser Behauptung. Nach § 5 UWG i.V.m. Anhang I Nr. 4a UCPD ist die bloße Verwendung des Begriffs „Grünstrom“ ohne konkreten Nachweis irreführend. Es ist nicht ausreichend, lediglich Herkunftsnachweise (HKN) vorzulegen; diese müssen durch unabhängige Prüfstellen wie TÜV SÜD EE01 (Erzeugung) verifiziert werden. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) erwarten Verbraucher eine regionale Erzeugung, was auch für die Herkunft des Stroms gilt. Wer „Grünstrom“ bewirbt, muss transparent darlegen, aus welchen erneuerbaren Quellen der Strom tatsächlich stammt und diese durch anerkannte Zertifikate belegen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.