„Ethisch“
§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG; Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), soweit die Aussage Umweltbezug hat; Nr. 2a bei Siegeln ohne Zertifizierungssystem
Bedeutung
„Ethisch“ ist eine unbestimmte Sammelaussage ohne festgelegten Inhalt. Sie kann sich auf Arbeitsbedingungen, Löhne, Tierwohl, Lieferkettensorgfalt oder Umweltaspekte beziehen; welche Bedeutung die angesprochenen Kreise ihr beimessen, hängt vom Produkt und vom Werbekontext ab. Der Schwerpunkt liegt im sozialen Bereich. Dafür ist § 5 UWG der Maßstab: Ob die Aussage irreführt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung und der geschäftlichen Relevanz im Einzelfall; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht insoweit nicht. Soweit die Aussage zugleich Umweltvorteile behauptet, ist ab dem 27.09.2026 Anhang I Nr. 4a UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 einschlägig, umgesetzt im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG: Die Ziffer nennt die allgemeine Umweltaussage, für die eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Wird die Aussage mit einem Siegel unterlegt, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht und nicht von Behörden eingeführt wurde, kommt Anhang I Nr. 2a in Betracht. Für die Substantiierung sozialer Aussagen kommen unterschiedliche Systeme in Betracht, die jeweils Unterschiedliches belegen. Die Fair Wear Foundation bewertet ihre Mitgliedsmarken im Brand Performance Check mit den Stufen Leader, Good und Needs Improvement; bewertet wird die Managementpraxis der Marke gegenüber ihren Produktionsstätten. Produkte oder Lieferanten zertifiziert die Fair Wear Foundation nicht — eine Aussage wie „Fair-Wear-zertifiziertes T-Shirt“ gibt das System deshalb unzutreffend wieder. Die bloße Mitgliedschaft hat für sich ebenfalls wenig Aussagekraft; erst die Angabe der Bewertungsstufe und des Berichtsjahres macht sie nachvollziehbar. SA8000 ist demgegenüber ein Zertifizierungsstandard für Organisationen und Produktionsstätten, der über einen Auditbericht und ein befristetes Zertifikat mit Nummer nachgewiesen wird. Auditprogramme wie die Initiative for Compliance and Sustainability (ICS) liefern Prüfberichte zu einzelnen Standorten, aber kein Zertifikat über ein Produkt. Bezieht sich der Nachweis nur auf einen Teil der Wertschöpfung — etwa auf die Konfektion, nicht auf die Vorstufen —, deckt er eine Aussage über das gesamte Produkt nicht ab. Für Umweltaussagen ist dieser Fall in Anhang I Nr. 4b ausdrücklich geregelt; im sozialen Bereich führt dieselbe Konstellation zur Prüfung nach § 5 UWG.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Ethisch produzierte Mode“
- „Ethisches Engagement“
- „Wir legen Wert auf ethische Herstellung“
Übliche Nachweise und Standards
- Fair Wear Foundation — Brand Performance Check der Mitgliedsmarke mit Bewertungsstufe (Leader, Good, Needs Improvement) und Berichtsjahr
- SA8000-Zertifikat der Produktionsstätte mit Nummer und Gültigkeitsdauer
- Initiative for Compliance and Sustainability (ICS) — Sozialauditbericht zu einer Produktionsstätte; ein Auditbericht ist kein Zertifikat
Quellenbasierte Orientierung
Allgemeine Umweltaussage
Anhang I Nr. 4a betrifft allgemeine Umweltaussagen, für die eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen ist. Welche Angaben eine Aussage im Einzelfall tragen, hängt vom Produkt, vom Kontext und von den vorliegenden Nachweisen ab; diese Seite nimmt dazu keine Bewertung vor.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Aussage wird ALLGEMEIN verwendet, also ohne klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium.
- Der Gewerbetreibende kann die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Klare, hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium (Bezugsgröße, Umfang, Methode) — dann keine allgemeine Umweltaussage.
- Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die genau die beworbene Eigenschaft trägt.
- ISO 14001 oder EMAS allein genügen NICHT: ein Managementsystem belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Rechtsgrundlage — amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Verwendet Ihre Website „Ethisch“?
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.
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