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Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.

Alle Umweltaussagen
Allgemeine Umweltaussage

„Fair“

§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG (Irreführung über wesentliche Merkmale); bei Verwendung eines Siegels zusätzlich Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem

Bedeutung

Der Begriff „fair“ bezieht sich auf Arbeitsbedingungen, Handelsbeziehungen und Preise in der Lieferkette. Er ist damit eine soziale beziehungsweise ethische Aussage ohne Umweltbezug und fällt nicht unter Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo, diese Ziffer erfasst ausschließlich allgemeine Umweltaussagen. Maßstab ist die Irreführung nach § 5 UWG: Ob „fair produziert“ irreführt, richtet sich nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise und der geschäftlichen Relevanz im Einzelfall.

Wird die Aussage mit einem Siegel verbunden, greift ab dem 27.09.2026 zusätzlich Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo (Umsetzung im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG): Nachhaltigkeitssiegel, denen kein Zertifizierungssystem zugrunde liegt oder die nicht von Behörden eingeführt wurden, werden ohne Einzelfallvorbehalt genannt. Ein selbst vergebenes „Fair“-Logo ist davon erfasst.

Eine Mitgliedschaft allein trägt den Claim nicht; maßgeblich ist das jeweilige Prüfergebnis (WFTO Guarantee System, Fair Wear Foundation Brand Performance Check) mit Stufe und Stand. Die Fair Wear Foundation bewertet Marken im Brand Performance Check mit den Stufen Leader, Good und Needs Improvement; sie zertifiziert weder Lieferanten noch einzelne Produkte. SA8000 zertifiziert einzelne Produktionsstätten, nicht ganze Lieferketten, eine auf die gesamte Lieferkette ausgedehnte Formulierung geht über den Zertifikatsinhalt hinaus. Fairtrade-Zertifizierungen beziehen sich je nach Programm auf einzelne Rohstoffe oder Standorte; ob und in welchem Umfang Mengenausgleich zum Einsatz kommt, ist für die Erwartung der Verbraucher erheblich.

Bleibt die Behauptung unbelegt, kann darin je nach Gestaltung eine Irreführung nach § 5 UWG liegen. Eine Informationspflicht nach § 5a UWG besteht nur, soweit die Angabe im konkreten Kontext für die geschäftliche Entscheidung wesentlich ist; welche Informationen als wesentlich gelten, bestimmt § 5b UWG.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Allgemeine Umweltaussage

Anhang I Nr. 4a betrifft allgemeine Umweltaussagen, für die eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen ist. Welche Angaben eine Aussage im Einzelfall tragen, hängt vom Produkt, vom Kontext und von den vorliegenden Nachweisen ab; diese Seite nimmt dazu keine Bewertung vor.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Die Aussage wird ALLGEMEIN verwendet, also ohne klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium.
  • Der Gewerbetreibende kann die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Klare, hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium (Bezugsgröße, Umfang, Methode), dann keine allgemeine Umweltaussage.
  • Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die genau die beworbene Eigenschaft trägt.
  • ISO 14001 oder EMAS allein genügen NICHT: ein Managementsystem belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Anzuwenden ab
27.9.2026
Rechtsraum
EU
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

Rechtsgrundlage, amtlicher Wortlaut

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo), generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.
English (Official Journal, EN version)aufklappen
“Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.
Français (Journal officiel, version FR)aufklappen
« Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.
Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
‘Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.
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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.