„Reparatur-Score (Indice de Réparabilité)“
Bedeutung
Der Reparatur-Score (französisch „indice de réparabilité“) ist ein nationales französisches Instrument. Er beruht auf Art. L541-9-2 Code de l'environnement und wird seit 2021 für einzelne Produktgruppen — darunter Smartphones, Laptops, Waschmaschinen und Fernseher — auf einer Skala von 0 bis 10 ausgewiesen. Der Wert setzt sich aus fünf Kriterien zusammen: Dokumentation, Demontierbarkeit, Verfügbarkeit der Ersatzteile, Ersatzteilpreise und einem produktgruppenspezifischen Kriterium. Für einzelne Produktgruppen wird der Reparaturindex in Frankreich schrittweise durch einen Haltbarkeitsindex („indice de durabilité“) ersetzt. Eine EU-weite Pflicht, einen einheitlichen Reparatur-Score auszuweisen, besteht nicht. Die Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799 regelt Reparaturpflichten der Hersteller, ein europäisches Formular mit Reparaturinformationen und eine Online-Plattform für Reparaturdienste; einen Score führt sie nicht ein. Ihre Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief bis zum 31.07.2026. Eine Reparierbarkeitsklasse gibt es bislang produktgruppenspezifisch über das Energieetikett — für Smartphones und Slate-Tablets nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1669 in Verbindung mit den Ökodesign-Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1670. Weitere Produktgruppen können über delegierte Rechtsakte hinzukommen. Für die Werbung folgt daraus: Wer einen Score nennt, macht eine konkrete und überprüfbare Angabe. Weicht der genannte Wert von der zugrunde liegenden Berechnung ab, wird eine französische Kennzahl als EU-weiter Standard dargestellt oder bleibt offen, für welche Produktgruppe und welchen Markt der Wert gilt, kommt eine Irreführung nach § 5 UWG in Betracht; maßgeblich sind die Verkehrsauffassung und die geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Aus dem bloßen Fehlen eines Scores folgt in Deutschland dagegen kein Verstoß: Ohne Kennzeichnungspflicht für die betreffende Produktgruppe fehlt es an einer wesentlichen Information im Sinne des § 5b UWG, deren Vorenthalten § 5a UWG erfasst. Wo eine Reparierbarkeitsklasse produktspezifisch vorgeschrieben ist, ergibt sich die Angabepflicht aus dem jeweiligen Rechtsakt selbst.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Reparatur-Score: 8,2/10 (Indice de Réparabilité)“ – auf der Produktverpackung und im Online-Shop.
- „Der Reparatur-Score ist EU-weit einheitlich vorgeschrieben.“
- „Hoher Reparatur-Score dank umfassender Dokumentation und leicht erhältlicher Ersatzteile.“
Übliche Nachweise und Standards
- Bewertungsbogen zum Indice de réparabilité mit den fünf Einzelkriterien und der jeweiligen Punktvergabe nach der französischen Berechnungsmethode
- Veröffentlichung von Wert und Bewertungsbogen entsprechend den französischen Vorgaben durch Hersteller und Händler
- Für Smartphones und Slate-Tablets: Produktdatenblatt und Energieetikett nach Delegierter Verordnung (EU) 2023/1669 einschließlich der dort ausgewiesenen Reparierbarkeitsklasse, hinterlegt in der EU-Produktdatenbank EPREL
- Herstellerangaben zu Ersatzteilverfügbarkeit, Ersatzteilpreisen und Demontageanleitungen als Grundlage der Einzelkriterien
Quellenbasierte Orientierung
Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.
Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.
Merkmale der Quellenkategorie
- Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
- Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Rechtsraum
- international
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
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