Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.
Alle Umweltaussagen„CO₂-neutral“
Anhang I Nr. 4c UCPD; deutsche Umsetzung: Anhang Nr. 4c UWG in der Fassung des BGBl. 2026 I Nr. 43
Bedeutung
„CO₂-neutral“ bezeichnet sprachlich eine Bilanz für Kohlendioxid. Veröffentlichte Bilanzen können daneben weitere Treibhausgase in CO₂-Äquivalente umrechnen. Ob dies tatsächlich geschieht, ergibt sich aus der angegebenen Methode und Bilanzgrenze, nicht aus dem Begriff allein. „CO₂-neutral“ und „klimaneutral“ sind daher keine automatisch deckungsgleichen Angaben.
Für den Produktbezug ist Anhang Nr. 4c der deutschen EmpCo-Umsetzung eine einschlägige Quelle. Dort geht es um bestimmte Aussagen über Treibhausgaswirkungen, die auf Kompensation beruhen. Die Quelle beschreibt Voraussetzungen und keine einzelnen Schreibweisen. Auch Varianten wie „CO2 neutral“ können technisch derselben Suchkategorie zugeordnet werden, ohne dass damit eine rechtliche Bewertung erfolgt.
Eine nachvollziehbare Momentaufnahme hält fest, ob die Aussage eine Ware, Verpackung, Lieferung oder Organisation bezeichnet. Dazu kommen die Fundstelle einer Bilanz, ihr Zeitraum und die auf der Website erkennbaren Hinweise zu Kompensation. Der Scanner kann solche Fundstellen sammeln, prüft jedoch weder die Berechnung einer Ökobilanz noch die Qualität externer Projekte. Fehlende Angaben im erfassten Seitenausschnitt sind zunächst eine dokumentierte technische Beobachtung.
Empcora stellt allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner ausschließlich technische Softwareunterstützung. Wir leisten keine Rechtsberatung oder rechtliche Einzelfallbewertung. Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Website-Inhalte bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Homepage nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „CO₂-neutraler Versand"
- „Carbon neutral certified"
Übliche Nachweise und Standards
- Veröffentlichte Bilanz mit Methode, Zeitraum und Bilanzgrenze
- Fundstellen zu einbezogenen Treibhausgasen und Kompensationsangaben
Quellenbasierte Orientierung
Eigener Eintrag in Anhang I
Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG enthält in der durch die Richtlinie (EU) 2024/825 geänderten Fassung eine Liste von Geschäftspraktiken; für Aussagen dieser Art gibt es dort einen eigenen Eintrag. In Deutschland steht die Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Ob eine konkrete Formulierung die Merkmale des Eintrags erfüllt, richtet sich nach dem Einzelfall und wird hier nicht beurteilt.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Aussage betrifft ein Produkt, also eine Ware oder Dienstleistung, in einer geschäftlichen Handlung gegenüber Verbrauchern.
- Dem Produkt wird hinsichtlich der Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung zugeschrieben.
- Die behauptete Wirkung beruht auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Das Wort allein genügt nicht: Fehlt Produktbezug oder Kompensationsbasis, ist Nr. 4c nicht automatisch erfüllt.
- Aussagen auf Grundlage der tatsächlichen Lebenszykluswirkung des Produkts sind nicht von Nr. 4c erfasst; sie müssen dennoch zutreffen und dürfen nicht irreführen.
- Sachliche Information über Investitionen in Klimaschutz-/Emissionsgutschrift-Projekte ist nicht als solche verboten, sofern sie nicht irreführt.
- Aussagen über die gesamte Geschäftstätigkeit fallen nicht allein deshalb unter Nr. 4c; für sie gelten insbesondere die allgemeinen Irreführungsregeln und ggf. Nr. 4b.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Rechtsgrundlage, amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo), Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Praxis-Ratgeber
„CO₂-neutral“ in der Werbung, Einordnung und Nachweiswege
Was die amtliche Fundstelle im Wortlaut sagt, welche Angaben eine Aussage nachvollziehbar machen und häufige Fragen dazu.
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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

