Zum Hauptinhalt springen
Alle verbotenen Begriffe
Generisches Verbot

Umweltfreundlich"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EU 2024/825 (EmpCo), § 5 Abs. 1 UWG, ab 27.09.2026 auch § 5b UWG

Was bedeutet das?

Der Begriff „umweltfreundlich" ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 durch die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und § 5b UWG verboten ist, wenn er nicht durch konkrete, nachprüfbare Belege untermauert wird. Die Richtlinie und das UWG betrachten solche unsubstantiierten Behauptungen als irreführend, da sie dem Verbraucher keine verlässlichen Informationen über die tatsächlichen Umweltauswirkungen des Produkts liefern. Was die Richtlinie verlangt, ist die Benennung spezifischer Umwelteigenschaften und deren Beleg durch anerkannte Zertifikate oder Normen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
Volltext bei EUR-Lex öffnen

Verwendet Ihre Website „Umweltfreundlich"?

Prüfen Sie jetzt kostenlos ob Ihre Website betroffen ist.

Kostenloser Check
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.