Information und Softwareunterstützung, keine Rechtsberatung Empcora stellt ausschließlich allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner technische Softwareunterstützung beim Auffinden und Dokumentieren von Inhalten. Wir leisten keine Rechtsberatung, keine rechtliche Einzelfallbewertung und keine Freigabe von Werbung; wir erstellen oder formulieren keine Werbetexte für den Einzelfall um. Empcora bewertet keine konkrete Werbeaussage; Ergebnisse bestätigen weder Rechtskonformität noch einen Rechtsverstoß. Die Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Inhalte, deren Verwendung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Website nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Nutzung von Empcora überträgt diese Verantwortung nicht auf uns. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.
Alle Umweltaussagen„Umweltfreundlich“
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Anhang Nr. 4a UWG in der Fassung des BGBl. 2026 I Nr. 43
Bedeutung
„Umweltfreundlich“ vermittelt eine positive Umwelteigenschaft, ohne bereits zu benennen, welche Eigenschaft gemeint ist. Es kann um Herstellung, Nutzung, Verpackung oder Entsorgung gehen. Eine Aussage über eine Verpackung lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres als Aussage über den gesamten Inhalt verstehen.
Die deutsche EmpCo-Umsetzung beschreibt in Anhang Nr. 4a die allgemeine Umweltaussage ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung. Die Begriffsbestimmungen nennen dafür unter anderem das EU-Umweltzeichen und offiziell anerkannte Umweltkennzeichenregelungen nach ISO 14024 Typ I. Die Quelle erklärt eine Kategorie; sie bestätigt nicht, dass jedes Zertifikat oder jeder einzelne Messwert diese Kategorie erfüllt.
Für den Scanner sind der sichtbare Wortlaut und die Fundposition Ausgangspunkte. Erläuterungen auf demselben Medium sowie Verweise auf Prüfberichte können im Inhaltsinventar ergänzt werden. Die Software bewertet keine vollständige Produktlebensdauer und bestätigt keine Umweltleistung. Auch ein Ergebnis ohne passenden Suchworttreffer ist keine Freigabe der Werbung. Redaktionelle Quelleninformation und technische Dokumentation bleiben von einer Bewertung des Einzelfalls getrennt.
Empcora stellt allgemeine Informationen bereit und bietet mit seinem Scanner ausschließlich technische Softwareunterstützung. Wir leisten keine Rechtsberatung oder rechtliche Einzelfallbewertung. Verantwortung und Haftung für die veröffentlichten Website-Inhalte bleiben beim Inhaber der Domain beziehungsweise Homepage nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesetzlich zwingende Haftung von Empcora bleibt unberührt.
Typische Formulierungen in der Werbung
- „Umweltfreundliche Waschmittel“
- „Umweltfreundliche Verpackung“
- „Wir sind umweltfreundlich!“
Übliche Nachweise und Standards
- Sichtbare Spezifizierung und Bezug auf Produkt oder Verpackung
- Veröffentlichte Angaben zum Umweltzeichen und dessen Geltungsbereich
Quellenbasierte Orientierung
Allgemeine Umweltaussage
Anhang I Nr. 4a betrifft allgemeine Umweltaussagen, für die eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht nachgewiesen ist. Welche Angaben eine Aussage im Einzelfall tragen, hängt vom Produkt, vom Kontext und von den vorliegenden Nachweisen ab; diese Seite nimmt dazu keine Bewertung vor.
Merkmale der Quellenkategorie
- Die Aussage wird ALLGEMEIN verwendet, also ohne klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium.
- Der Gewerbetreibende kann die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen.
Abgrenzungen und weitere Kontexte
- Klare, hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Medium (Bezugsgröße, Umfang, Methode), dann keine allgemeine Umweltaussage.
- Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung, die genau die beworbene Eigenschaft trägt.
- ISO 14001 oder EMAS allein genügen NICHT: ein Managementsystem belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Quellenstand geprüft am
- 1.8.2026
Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.
Rechtsgrundlage, amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo), generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Praxis-Ratgeber
„umweltfreundlich“ in der Werbung, Einordnung und Nachweiswege
Was die amtliche Fundstelle im Wortlaut sagt, welche Angaben eine Aussage nachvollziehbar machen und häufige Fragen dazu.
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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.

