„Klimacheck-Zertifikat“
Anhang I Nr. 2a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825) · öst. UWG (§§ 1, 2 samt Anhang)
Was bedeutet das?
Selbst entwickelte Siegel wie „Klimacheck“ ohne unabhängige Zertifizierung sind ab 27.09.2026 nach der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) als irreführend einzustufen und somit verboten. Anhang I Nr. 2a UCPD definiert dies als Per-se-Verbot, da solche Eigen-Siegel Verbraucher über die tatsächlichen Umweltleistungen täuschen können. Ein selbst ernanntes Siegel schafft eine Erwartungshaltung, die ohne unabhängige Verifizierung nicht erfüllt werden kann. Was die Richtlinie verlangt, ist die Verwendung anerkannter Zertifikate mit eindeutiger Lizenznummer.
Typische Formulierungen
- „Unser Produkt trägt das Klimacheck-Zertifikat"
- „Internes Klimacheck-Siegel für Nachhaltigkeit"
- „Wir garantieren Nachhaltigkeit durch unser Klimacheck-Programm"
Erforderliche Nachweise
- Cradle to Cradle Certified® Gold mit Registrierungsnummer
- EU Ecolabel mit Lizenznummer
- FSC mit Lizenznummer
Rechtliche Einordnung
Per-se-Verbot (Schwarze Liste)
Dieser Tatbestand steht in der Schwarzen Liste des Anhangs I der UCPD (in Österreich: Anhang zum UWG). Er ist unlauter, ohne dass es auf eine Abwägung im Einzelfall ankommt — vorausgesetzt, die konkrete Aussage erfüllt den Tatbestand.
Voraussetzungen der Einordnung
- Die konkrete Aussage erfüllt den Tatbestand des jeweiligen Anhang-I-Eintrags vollständig.
- Die Aussage wird gegenüber Verbrauchern in einer geschäftlichen Handlung verwendet.
Ausnahmen und zulässige Kontexte
- Rein sachliche, nicht werbliche Verwendung (z. B. in einem Nachhaltigkeitsbericht ohne Werbewirkung gegenüber Verbrauchern).
- Reine B2B-Kommunikation außerhalb des Anwendungsbereichs des Verbraucherschutzrechts.
- Anzuwenden ab
- 27.9.2026
- Rechtsraum
- EU
- Fachlich geprüft am
- 26.7.2026
Rechtsgrundlage — amtlicher Wortlaut
Anhang I Nr. 2a UCPD (i.d.F. EmpCo) — Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
Deutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.“Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.English (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
“Displaying a sustainability label that is not based on a certification scheme or not established by public authorities.”Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Français (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
« Afficher un label de développement durable qui n'est pas fondé sur un système de certification ou qui n'a pas été mis en place par des autorités publiques. »Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Nederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
‘Het weergeven van een duurzaamheidskeurmerk dat niet op een certificeringsregeling is gebaseerd of niet door overheidsinstanties is ingesteld.’Wortlaut aus dem Amtsblatt, unverändert zitiert.Verwendet Ihre Website „Klimacheck-Zertifikat“?
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Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im österreichischen UWG (§§ 1, 2 samt Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

