28. April 2026
Automobil-Werke 2026: „Klimaneutrale Produktion" — was geht noch?
Viele Autohersteller bewerben einzelne Produktionsstandorte als „klimaneutral". Ab 27.09.2026 ist dieser Begriff per-se verboten, wenn er auf Kompensation basiert. Die Frage: Was geht noch?
Was problematisch ist: „Klimaneutrales Werk" durch Stromkompensation der Industriegase (CO₂ aus Stahlerschmelzung, Aluminiumdruckguss). „CO₂-neutrale Produktion" mit Bio-LNG für Gusslinien. Pauschale „grüne Werke" ohne konkrete Scope-1-Bilanz.
Was zulässig bleibt: Echte Scope-1-Reduktion: Elektrifizierung der Wärmeerzeugung, H₂-DRI-Stahl statt Hochofen, Photovoltaik-Dachanlagen ersetzen Erdgas-BHKW. Scope-2-Reduktion: 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweisen (GoO). Scope-3-Inset-Maßnahmen: Lieferanten-Verträge für grünen Stahl, kreislaufgeführtes Aluminium.
Belegt vs. unbelegt — Beispiele zur Veranschaulichung der Rechtslage: Eine Aussage wie ❌ „Klimaneutrales Werk" bleibt ohne nachprüfbare Grundlage unbelegt, während eine substanziierte Aussage wie ✓ „Werk X: Scope-1+2-Emissionen gegenüber dem ausgewiesenen Basisjahr prozentual reduziert (GHG-Protocol-konform, ISO-14064-verifiziert), mit Angabe des konkreten Werts und Basisjahrs" die zugrunde liegende Tatsache belegt. Ebenso ist ❌ „CO₂-neutrale Produktion" ohne Nachweis nicht belegt, während ✓ „Produktion auf SBTi-validiertem 1,5°C-Pfad mit konkretem Reduktionsziel und -zeitraum, Anteil Ökostrom mit Herkunftsnachweis ausgewiesen" die Substanziierungspflicht erfüllt.
Besondere Herausforderung: Scope 3 (Lieferkette + Nutzungsphase). Bei einem Pkw entstehen 80-90 % der Emissionen in der Nutzungsphase. Ein „grünes Werk" sagt also wenig über die Klimabilanz des Gesamtprodukts aus. Verbraucherzentralen klagen zunehmend gegen Werbung, die ein „klimaneutrales Werk" suggeriert und dabei Scope 3 verschweigt.
Fazit: Konkrete Werks-Bilanz statt „klimaneutral", mit Scope-Trennung und Drittpartei-Verifikation. Reduktions-Pfad statt Status-Claim.
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