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20. September 2026

EmpCo-Konformität: Checkpoints für Ihren Online-Shop

Ab dem 27. September 2026 verschärft die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) die Regeln für Umweltaussagen im B2B- und B2C-Bereich. Online-Shops sind besonders betroffen, da sie eine Vielzahl von Produktinformationen und Marketingbotschaften verbreiten. Eine frühzeitige Überprüfung und Anpassung ist unerlässlich, um Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden.

Prüfpunkte für Produktdetailseiten

Die Produktdetailseite ist der zentrale Ort für Informationen und somit auch der Hauptbereich, in dem Verstöße gegen EmpCo auftreten können.

  1. Produkttitel: Generische Umweltbegriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkrete Belege sind nach der Richtlinie unzulässig.
  2. Hauptbeschreibung: Relevant ist, ob alle Umweltaussagen durch anerkannte Zertifikate (z.B. EU-Bio, GOTS) oder messbare Daten untermauert sind.
  3. Materialangaben: Bei Mischmaterialien schafft die Angabe der prozentualen Anteile der einzelnen Materialien Transparenz und ermöglicht eine fundierte Bewertung.
  4. Zertifikatslogos: Maßgeblich ist, ob Zertifikatslogos direkt mit den entsprechenden Zertifizierungsstellen verlinkt und die Zertifikate aktuell und gültig sind. Beispiel: Ein Produkt mit EU-Bio-Zertifizierung weist typischerweise einen Link zur offiziellen EU-Bio-Datenbank auf.
  5. Detaillierte Produktinformationen: Eine umfassende Information setzt nachvollziehbare Angaben zu Pflegehinweisen, Herkunft und Nachhaltigkeitsaspekten voraus.

Filter und Kategorien: Transparenz schaffen

Filter und Kategorien ermöglichen es Kunden, Produkte nach bestimmten Kriterien zu suchen. Hier ist es wichtig, klare und nachvollziehbare Kriterien zu definieren.

  1. „Nachhaltig“-Filter: Die Verwendung des Filters „Nachhaltig“ setzt klare Kriterien voraus, etwa die Einhaltung bestimmter Umweltstandards oder die Verwendung recycelter Materialien.
  2. „Bio“-Filter: Der „Bio“-Filter ist nach der Richtlinie nur für Produkte tragfähig, die mit einem anerkannten Bio-Zertifikat (z.B. EU-Bio, Demeter) ausgezeichnet sind.
  3. „Recycelt“-Filter: Der „Recycelt“-Filter ist nur für Produkte belegbar, die einen nachweislich hohen Anteil an recyceltem Material (>50%) enthalten.

Versand und Verpackung: Konkrete Angaben machen

Auch im Bereich Versand und Verpackung sind klare und transparente Angaben erforderlich.

  1. Versandoptionen: Aussagen wie „klimaneutraler Versand“ ohne eine transparente Methodik zur Berechnung und Kompensation der CO2-Emissionen sind unzulässig.
  2. Verpackungsmaterialien: Relevant sind konkrete Informationen über die verwendeten Verpackungsmaterialien, einschließlich des Anteils an recyceltem Material und der Entsorgungshinweise.

Newsletter und Marketing: Auf Formulierungen achten

Auch in Newslettern und Marketingmaterialien müssen Sie die EmpCo-Richtlinie beachten.

  1. Newsletter-Betreffzeilen: Pauschale Umweltbegriffe in Newsletter-Betreffzeilen unterliegen denselben Anforderungen wie die übrige Kommunikation.
  2. Eigene „Eco“-Siegel: Unternehmenseigene „Eco“-Siegel ohne ein externes, unabhängiges Zertifizierungssystem sind nach der Richtlinie unzulässig.
  3. Footer-Disclaimer: Der Newsletter-Footer kann einen Hinweis auf die Einhaltung der EmpCo-Richtlinie enthalten.

Rechtliche Aspekte: Impressum

  1. Impressum-FAQ: Die FAQ im Impressum kann Informationen zum EmpCo-Status des Unternehmens aufnehmen.

Häufige Schwachstellen: Oft übersehen

  1. Alt-Texte der Produktbilder: Auch die Alt-Texte der Produktbilder fallen in den Anwendungsbereich und können irreführende Umweltaussagen enthalten.
  2. PDF-Produktdatenblätter: PDF-Produktdatenblätter unterliegen den EmpCo-Anforderungen in gleicher Weise.
  3. Schema.org-Markup: Auch das Schema.org-Markup kann Begriffe wie „nachhaltig“ enthalten und fällt in den Anwendungsbereich.
  4. Mehrsprachige Versionen: Alle mehrsprachigen Versionen einer Website unterliegen denselben Anforderungen der Richtlinie.

Urteile und Zertifikate berücksichtigen

  1. Aktuelle Rechtsprechung: Relevant ist die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des BGH (I ZR 98/23) zu klimaneutralen Claims. Anerkannte Zertifikate wie EU-Bio, GOTS oder OEKO-TEX 100 dienen als Grundlage zur Substanziierung von Umweltaussagen.

Diese Checkpoints helfen, die wichtigsten Risiken Ihres Online-Shops mit Blick auf die EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 systematisch zu prüfen und zu dokumentieren. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Ihnen bzw. Ihrer Rechtsberatung vorbehalten. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen kann zugleich das Image Ihres Unternehmens und das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.