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21. Juni 2026

EU Green Claims Directive gestoppt — was jetzt wirklich für Umweltaussagen gilt

Wer sich auf eine „Green Claims Directive ab 2027" vorbereitet, plant am aktuellen Rechtsstand vorbei. Die geplante EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive, GCD) wurde 2025 gestoppt. Verbindlich ist und bleibt die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825), die ab dem 27. September 2026 gilt. Dieser Beitrag ordnet ein, was mit der GCD passiert ist — und worauf Unternehmen ihre Energie stattdessen richten sollten.

Was ist mit der Green Claims Directive passiert?

Die Green Claims Directive (Vorschlag COM(2023) 166) sollte die EmpCo-Richtlinie ergänzen: Sie sah vor, dass Unternehmen ausdrückliche Umweltaussagen vor der Veröffentlichung von unabhängigen, akkreditierten Stellen prüfen lassen müssen (sogenannte Ex-ante-Verifizierung).

Im Juni 2025 kündigte die Europäische Kommission an, den Vorschlag zurückzuziehen. Die Trilog-Verhandlungen wurden ausgesetzt. Hintergrund war u. a., dass die Europäische Volkspartei (EVP) und Italien ihre Unterstützung zurückzogen. Kritisiert wurden vor allem die geplante Einbeziehung von Kleinstunternehmen und der bürokratische Aufwand der verpflichtenden Vorab-Verifizierung.

Wichtig zur Einordnung: Formal-prozedural ist der Vorschlag nicht in jedem Detail abgeschlossen abgewickelt — politisch ist die GCD jedoch auf unbestimmte Zeit gestoppt. Ein konkretes Inkrafttreten „ab 2027" gibt es nicht. Ob und in welcher Form das Konzept der Vorab-Verifizierung später zurückkehrt, ist offen und sollte beobachtet, aber nicht zur Planungsgrundlage gemacht werden.

Entwarnung? Im Gegenteil.

Das Aus der GCD bedeutet nicht, dass die Anforderungen an Umweltwerbung sinken. Die materiellen Greenwashing-Verbote kommen über einen anderen, bereits beschlossenen Rechtsakt — die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), umzusetzen in nationales Recht (in Deutschland über das UWG) und anwendbar ab 27. September 2026. Sie verbietet unter anderem:

* Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis einer anerkannten, hervorragenden Umweltleistung (z. B. pauschales „umweltfreundlich", „öko", „grün" ohne Beleg). * Klimaneutralitäts-Aussagen auf Kompensationsbasis — etwa „klimaneutral" oder „CO₂-neutral", wenn sie auf dem Kauf von Kompensationszertifikaten beruhen. * Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder ohne staatliche Grundlage.

Anders als die GCD verlangt die EmpCo-Richtlinie keine generelle Vorab-Verifizierung durch Dritte — aber die inhaltlichen Verbote sind streng und gelten ohne Übergangsfrist ab dem Stichtag.

Was schon heute gilt

Unabhängig von EmpCo und GCD ist irreführende Umweltwerbung bereits jetzt nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG) angreifbar. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23 – „Katjes") entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral" irreführend sein kann, wenn nicht bereits im Werbemittel selbst erläutert wird, ob die Klimaneutralität durch Reduktion der Emissionen oder durch Kompensation erreicht wird. Wettbewerbsverbände und die Deutsche Umwelthilfe mahnen unklare Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen weiterhin aktiv ab.

Worauf es nach dem aktuellen Rechtsstand ankommt

Bindender Bezugspunkt ist nicht eine „GCD 2027", sondern die EmpCo-Richtlinie ab 27.09.2026. Relevant ist daher, ob die Umweltkommunikation eines Unternehmens an diesem Stichtag und den materiellen Verboten der EmpCo-Richtlinie ausgerichtet ist.

Welche Aussagen besonders im Fokus stehen, lässt sich aus der Richtlinie ableiten: Per-se unzulässig sind ab dem Stichtag unter anderem kompensationsbasierte „klimaneutral"/„CO₂-neutral"-Aussagen und nicht zertifizierte Eigen-Siegel. Maßgeblich ist außerdem die Substanziierungspflicht — eine pauschale Aussage wie „nachhaltige Verpackung" ist ohne Nachweis nicht belegt, während eine konkretisierte Aussage wie „Verpackung aus 87 % Recyclingmaterial, ISO 14021" die zugrunde liegende Tatsache belegt. Anerkannte Siegel wie EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC, EU-Bio, OEKO-TEX oder Fairtrade erhöhen die Belegbarkeit.

Fazit

Die Green Claims Directive ist vom Tisch — die Verschärfung der Greenwashing-Regeln ist es nicht. Wer seine Umweltkommunikation jetzt an der EmpCo-Richtlinie ausrichtet, ist für den Stichtag 27. September 2026 gerüstet und unabhängig davon, ob die EU das Verifizierungs-Konzept später wieder aufgreift.

*Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.*

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