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5. April 2026

Automotive-Werbung 2026: E-Auto, Diesel, Hybrid

„Zero Emission" — Vorsicht ab 2026: Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist Werbung mit „Zero Emission" für E-Autos ohne Hinweis auf Lieferketten-Emissionen (Akku-Produktion) irreführend.

Elektrofahrzeuge: „Lokal emissionsfrei" zulässig, „Zero Tailpipe Emissions" zulässig, „Zero Emission" pauschal irreführend (Akku-Lieferkette), „Klimaneutrales Fahrzeug" EmpCo per-se verboten.

Hybridfahrzeuge: „Hybrid mit Reichweite 50 km elektrisch (WLTP)" zulässig, „Klimafreundlicher Hybrid" generisch, „CO₂-Reduktion 23 % vs. Verbrenner-Vorgänger" mit Methodik zulässig.

Verbrenner mit E-Fuels: „Mit synthetischem E-Fuel kompatibel" technische Aussage zulässig, „Klimafreundlicher Diesel" nach § 5 UWG und EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verboten, „CO₂-Reduktion durch RED-II-konforme E-Fuels" mit Anteils-Angabe zulässig.

LCA — der Schlüssel: Nach EmpCo muss bei jeder CO₂-Aussage die Bilanzgrenze (Scope 1-3) angegeben werden. Hersteller sollten ISO-14067-konforme LCA bereitstellen.

WLTP vs. real: WLTP-Werte müssen mit Hinweis auf reale Abweichung (typisch +20-30 %) ergänzt werden.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.