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25. Oktober 2025

B2B vs. B2C: Welche EmpCo-Pflichten gelten wann?

Die Grundregel: EmpCo gilt grundsätzlich für B2C (Business-to-Consumer). B2B (Business-to-Business) ist NICHT direkter Anwendungsbereich. Aber: in der Praxis verschwimmt die Grenze.

Wann B2B-Werbung doch unter EmpCo fällt — Fall 1: Mischpräsenz. Wenn Sie auf derselben Website B2B- UND B2C-Kunden ansprechen, gelten EmpCo-Standards für alle Inhalte.

Fall 2: Online-Sichtbarkeit. Alle öffentlich zugänglichen Werbe-Aussagen (Website, Social Media, Newsletter) können von Verbraucherzentralen abgemahnt werden — auch wenn Sie primär B2B-Kunden adressieren.

Fall 3: Verbraucher-Sichtbarkeit der Endprodukte. B2B-Zulieferer deren Produkte in B2C-Endgeräten landen, müssen ihre Marketing-Aussagen so gestalten, dass auch Endverbraucher nicht irregeführt werden.

Fall 4: Public-Relations. Pressemitteilungen, Geschäftsberichte, ESG-Reports — alles öffentlich zugänglich = potentiell EmpCo-relevant.

Reines B2B unkritisch: Geschäftsbedingungen-orientierte Werbung (Ausschreibungen, Tender). Geschlossene B2B-Plattformen (geschützt mit Login). Persönliche Beratungs-Gespräche (mündlich). B2B-Messeauftritte (für Fachpublikum).

ABER: Auch im reinen B2B gilt das allgemeine UWG-Recht: § 5 UWG (Irreführung), Mitbewerber können bei B2B abmahnen, B2B-Abmahnungen sind oft sogar härter (höhere Streitwerte).

Pragmatische Empfehlung: Behandeln Sie alle öffentlichen Marketing-Inhalte als EmpCo-relevant, unabhängig davon, ob die primäre Zielgruppe B2B ist.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.