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19. März 2026

Energieversorger 2026: Ökostrom-Tarife richtig bewerben

Ökostrom-Tarife sind ein heißes EmpCo-Thema. „Klimaneutraler Strom" wird ab 27.09.2026 nahezu vollständig abmahnfähig. „Grüner Strom" allein ist substantiierungspflichtig.

Die wichtigsten Ökostrom-Zertifikate: Herkunftsnachweise (GoO, Guarantees of Origin) — EU-amtlich, bestätigt EE-Erzeugung. Mindeststandard. TÜV SÜD EE02 — strenger Standard, mehr als 95 % EE-Strom aus Anlagen jünger als 6 Jahre. TÜV NORD EE01 — ähnlicher Standard. ok-power Label — Initiative von WWF, Verbraucherzentrale Bundesverband und Öko-Institut. Strenge Kriterien für Förderung neuer EE-Anlagen. Grüner Strom Label (Gold) — Label des Grüner-Strom-Vereins, Mindestanteil 33 % aus neuen Anlagen.

Was problematisch ist: „100 % Ökostrom" — ohne Zertifikat-Bezug nutzlos (kann auch GoOs aus Norwegen 1995 sein). „Klimaneutraler Strom" — Strom-Erzeugung emittiert zwingend (selbst Wind hat Bau-Emissionen). „Bio-Strom" — kein Lebensmittel-Bio-Recht anwendbar.

Belegt vs. unbelegt (Beispiele): ❌ Eine generische Aussage wie „Klimaneutraler Ökostrom" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; ✓ eine belegte Aussage wie „Ökostrom-Tarif mit TÜV-SÜD-EE02-Zertifizierung (95 % aus Anlagen < 6 Jahre), CO₂-Bilanz 8 g CO₂eq/kWh vs. Strom-Mix DE 350 g" erfüllt die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage). ❌ Eine generische Aussage wie „Grüner Strom" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; ✓ eine belegte Aussage wie „ok-power-zertifizierter Ökostrom-Tarif — Mindestens 33 % aus neu errichteten EE-Anlagen, Lieferanten-Liste verlinkt" erfüllt die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage).

Besonderer Hinweis: Auch der Anbieter-Mix muss korrekt angegeben werden. Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG) ist Pflicht und EmpCo-relevant: „Strom aus 100 % EE" stimmt nicht, wenn der Konzern auch fossile Kraftwerke betreibt — dann muss der Konzern-Mix ausgewiesen werden, nicht nur der Tarif-Mix.

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.