12. April 2026
Energieversorger 2026: Tarif-Werbung nach EmpCo
Irreführende Grünstrom-Werbung als Risiko: Wer mit „grünem Strom" wirbt, tatsächlich aber Graustrom über bloße Herkunftsnachweise „grün-wäscht", riskiert eine Verfolgung über das UWG. Durchgesetzt wird dies zivilrechtlich durch Wettbewerber, die Wettbewerbszentrale oder Verbände wie die DUH (Unterlassungs- und Abmahnverfahren) — nicht durch Bußgelder der Bundesnetzagentur.
Stromtarife: „100 % Ökostrom" allein durch GoO/HKN ist abmahngefährdet (§ 5 UWG, EmpCo-Richtlinie EU 2024/825). Erlaubt: „Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen mit konkreten Anlagen-IDs". Empfohlene Siegel: Grüner Strom Label (GSL), ok-power, TÜV SÜD EE01.
Gas-Tarife: „Klimaneutrales Erdgas" durch Kompensation ist per-se verboten ab 2026 (EmpCo). Erlaubt: Biogas-Anteil prozentual angeben, Methodik offenlegen. Anerkannt: Biogasregister Deutschland (dena-zertifiziert).
Wärme-Tarife: „CO₂-neutrale Wärme" durch Offsetting kritisch nach EmpCo Anhang I Nr. 4c. Erlaubt: Wärme-Erzeugungs-Mix mit kWh-Anteilen pro Quelle.
Strommix-Pflichten (§ 42 EnWG): Aufschlüsselung der Energieträger in %, CO₂-Emissionen pro kWh, radioaktiver Abfall pro kWh, bei Ökostrom Erzeugungs-Anlagen-Mix.
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