19. Mai 2025
Greenwashing-Gerichtsstatistik 2025: Trends & Erfolgschancen
Die Auseinandersetzung mit Greenwashing nimmt rechtlich an Fahrt auf. Die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo) wird ab September 2026 weitere Verstöße ahnden, doch bereits jetzt zeigen sich deutliche Tendenzen in der Rechtsprechung. Dieser Artikel ordnet erkennbare Entwicklungslinien rund um Umweltwerbung ein, um Marketing-Verantwortlichen eine Orientierung zur aktuellen Lage zu geben.
Aktuelle Trends in Greenwashing-Klagen
Die öffentlich zugängliche Rechtsprechung von Bundesgerichten, Oberlandesgerichten und Landgerichten lässt eine zunehmende Auseinandersetzung mit Umweltwerbung erkennen. Tendenziell setzen sich Kläger eher dann durch, wenn beanstandete Aussagen nicht durch konkrete, nachprüfbare Belege gestützt waren. Das unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der eigenen Kommunikation.
Die Streitwerte variieren je nach Gerichtsebene und Einzelfall. Greenwashing-Verfahren sind damit nicht nur prinzipiell, sondern auch wirtschaftlich relevant.
Häufige Klagegründe und Erfolgsfaktoren
Wiederkehrende Klagegründe lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
* Klimaneutralitäts-Claims: Hierbei liegt der Fokus auf Aussagen, die auf CO2-Kompensation (Offsetting) basieren. Das Urteil des BGH (I ZR 98/23) vom 27.06.2024 (Katjes) hat die Messlatte hochgelegt und erfordert eine transparente Offenlegung der Kompensationsmechanismen. * Generische Umweltbegriffe: Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ werden häufig als irreführend eingestuft, wenn sie nicht durch konkrete und messbare Nachweise belegt werden. * Fehlende oder unzureichende Zertifizierungen: Unternehmen, die auf Nachhaltigkeitsaspekte verweisen, müssen dies durch anerkannte Zertifikate belegen. EU-Bio, Fairtrade FLO oder GOTS sind hier Beispiele. * Irreführende Angaben zu Recycling und Materialien: Aussagen über die Recyclingfähigkeit von Produkten oder den Einsatz nachhaltiger Materialien müssen korrekt und nachvollziehbar sein.
Beklagte setzen sich tendenziell eher durch, wenn sie konkrete, externe Zertifizierungen vorweisen können, eine vollständige Methodik (z.B. Lebenszyklusanalyse, LCA) nachweisen und zeitnah auf Abmahnungen reagieren.
Relevante Zertifikate im Greenwashing-Kontext
Die Wahl des richtigen Zertifikats ist entscheidend. Neben den bereits genannten Zertifikaten wie EU-Bio, Demeter oder Fairtrade FLO sind auch Standards wie OEKO-TEX 100 (Textilien), Bluesign (Textilproduktion) und FSC/PEFC (Holz und Papier) relevant. Für Unternehmen, die ihre Klimabilanz verbessern möchten, sind ISO 14064-1 (CO2-Fußabdruck) und SBTi (Science Based Targets initiative) wichtige Referenzen. Die Verwendung eines anerkannten Zertifikats reduziert das Risiko von Klagen erheblich.
Ausblick auf 2026 und die EmpCo-Richtlinie
Mit der vollständigen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab dem 27. September 2026 ist mit einem deutlichen Anstieg der Verfahren zu rechnen. Insbesondere die Per-se-Verbote für „klimaneutral“ mit Offsetting (Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo) und generische Behauptungen (Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo) werden zu einer Zunahme von Klagen führen. Es ist davon auszugehen, dass auch institutionelle Klagen (z.B. durch Verbraucherverbände) häufiger werden.
Marketing-Verantwortliche sollten jetzt handeln und ihre Kommunikation auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ausrichten. Eine proaktive Überprüfung der eigenen Werbemittel, die Verwendung klarer und nachvollziehbarer Aussagen sowie die Nutzung anerkannter Zertifikate sind entscheidende Schritte, um das Risiko von Klagen zu minimieren. Die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Juristen ist empfehlenswert.
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