8. Januar 2026
Green Claims Directive 2027: Was nach EmpCo kommt
Die EU hat zwei Greenwashing-Richtlinien: EmpCo (EU 2024/825) ab 27.09.2026 verbietet bestimmte Aussagen. Green Claims Directive (Vorschlag KOM 2023/166) verlangt Substantiierung. Wichtig: Die Green Claims Directive wurde im Juni 2025 vom Europäischen Rat ausgesetzt — der Status ist unklar. Die Substantiierungs-Pflichten bleiben damit absehbar Teil des EU-Rechtsrahmens.
Was die Green Claims Directive vorgesehen hat: Substantiierung jeder Umweltaussage VOR der Veröffentlichung. Externe Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen. Anerkennungs-System für Nachhaltigkeitssiegel. Verbot von Mehrfach-Zertifizierungen.
Aktueller Stand 2026 nach dem Aussetzung-Beschluss: Spanien hat eine eigene Substantiierungspflicht eingeführt (2025). Frankreich hat seine Loi AGEC erweitert. Niederlande nutzen ACM für striktere Auslegung von EmpCo.
Bedeutung für deutsche Unternehmen: Auch ohne in Kraft getretene Green Claims Directive bleiben Substantiierungs-Pflichten Teil des EU-Rechtsrahmens. Wer 2026 EmpCo-konform ist, erfüllt einen großen Teil der ursprünglich vorgesehenen Green-Claims-Vorgaben bereits.
Was die Green-Claims-Vorgaben verlangen: Substantiierung jeder Umwelt-Aussage muss dokumentiert sein. Externe Zertifikate haben gegenüber Eigen-Audits einen höheren Nachweiswert. ISO 14067 (Carbon Footprint) ist der einschlägige Standard für die Produkt-CO2-Bilanz; CDP-Climate-Disclosure dient der Offenlegung.
Lange Sicht: Die EU positioniert sich als Vorreiter — UK, Schweiz, Australien und Kanada übernehmen ähnliche Standards. Für multinational tätige Unternehmen wird damit ein länderübergreifend einheitlicher Substantiierungs-Maßstab relevant.
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