8. April 2026
Influencer-Marketing 2026: Auch Posts sind EmpCo-relevant
Influencer-Marketing ist Werbung — auch ohne ausdrücklichen „Werbung"-Hinweis. Damit gelten alle EmpCo-Regeln. Marken haften für die Aussagen ihrer Kooperationspartner, wenn ein Marketing-Vertrag besteht.
Die häufigsten Greenwashing-Fallen bei Influencern: „Diese Marke ist so nachhaltig!" — pauschal, ohne Beleg auf der Marken-Website abmahnfähig. „Ich liebe diese klimaneutrale Sneaker-Marke" — wenn der Hersteller selbst nicht „klimaneutral" werben darf, darf der Influencer es nicht erwähnen. „Aus 100 % Recyclingmaterial!" ohne GRS-Zertifikat-Hinweis — ist Substanziierung fehlt.
Marken-Verantwortung: Relevant ist, ob die vertragliche Grundlage mit Kooperationspartnern EmpCo-Standards abbildet, ob vor Veröffentlichung über erlaubte und unzulässige Begriffe informiert wurde und ob für den Verstoßfall Sanktionsmechanismen vorgesehen sind.
Belegt vs. unbelegt (Beispiele zur Veranschaulichung der Rechtslage): Eine pauschale Aussage wie „Diese Hose ist 100 % nachhaltig" ist ohne Nachweis unzulässig; eine konkrete, belegte Aussage wie „Diese Hose besteht aus 100 % GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle [Link Zertifikat-Nr. GOTS-DE-2024-XYZ]" erfüllt dagegen die Substanziierungspflicht. Ebenso bleibt „Klimaneutrale Pflege-Routine" pauschal, während „Pflege-Routine mit Marken-CO₂-Bilanz: 0,8 kg CO₂eq pro Anwendung (Daten der Marke, ISO-14044-LCA)" einen prüfbaren Beleg trägt.
Schattengefahren: Stories und temporäre Posts werden oft nicht regelmäßig auf Compliance geprüft — aber auch sie sind angreifbar. Snapchat-, Instagram-Story- oder TikTok-Posts können in Form von Screenshots Gegenstand von Beanstandungen werden. Auch für die Nachvollziehbarkeit kurzlebiger Posts ist daher die Frage der Dokumentation relevant.
Fazit: Auch wenn der Influencer als Privatperson wirkt — sobald eine vertragliche Marketing-Grundlage besteht, sind die EmpCo-Standards einschlägig. Pre-Check und Briefing sind damit strukturell bedeutsam.
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