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10. April 2026

Klimaaussagen: Was belegte, substantiierbare Aussagen ausmacht

Warum „klimaneutral" nicht mehr geht Das Per-se-Verbot nach EmpCo betrifft alle Claims die suggerieren, dass ein Produkt oder Unternehmen keine negativen Klimaauswirkungen hat — insbesondere wenn dies durch Kompensation erreicht wird.

Was eine belegte Aussage auszeichnet Belegte Umweltaussagen sind spezifisch, messbar und durch eigene, transparente Nachweise gestützt: konkrete Zahlen, Basisjahr, Methodik oder ein extern vergebenes Zertifikat mit Registriernummer. Pauschale Begriffe ohne Beleg sind angreifbar.

15 allgemeine Beispiele für belegte Aussagen Die folgenden Punkte sind allgemeine Beispiele zur Veranschaulichung — keine Handlungsempfehlung und keine fertigen Formulierungen zum Übernehmen. Jede Aussage steht und fällt mit den dahinterliegenden Nachweisen: Eine Aussage ist nur dann zulässig, wenn sie durch Ihre eigenen, prüfbaren Nachweise belegt ist. Empcora prüft Aussagen und ordnet sie den Rechtsgrundlagen zu — Empcora erstellt keine Formulierungen.

  1. CO₂-Emissionen (Scope 1+2) gegenüber einem Basisjahr reduziert — mit konkreter Prozentzahl und Basisjahr
  2. Produktion mit Ökostrom — mit Herkunftsnachweis (z. B. TÜV SÜD EE02)
  3. Verpackung mit nachgewiesenem Anteil an Post-Consumer-Recyclingmaterial
  4. Energieverbrauch pro Produkteinheit gesenkt — mit Zeitraum und Messmethodik
  5. ISO 14001-zertifiziertes Umweltmanagementsystem
  6. Transportwege durch regionale Beschaffung verkürzt — belegbar dokumentiert
  7. Wasserverbrauch um eine konkret gemessene Menge pro Jahr reduziert
  8. Abfallquote unterhalb eines belegten Schwellenwerts durch Kreislaufwirtschaft
  9. EMAS-validierter Umweltbericht (jährlich aktualisiert)
  10. EU Ecolabel zertifiziert — mit Lizenznummer
  11. SBTi-validiertes Reduktionsziel — mit Zielwert und Basisjahr
  12. Cradle to Cradle Certified™ (mit Stufenangabe)
  13. Recycelbare Materialien — nachgewiesen nach ISO 14021
  14. Photovoltaikanlage deckt einen belegten Anteil des Eigenbedarfs
  15. Lieferkette nach SA8000 zertifiziert

Maßgeblich ist nicht der Wortlaut, sondern der dahinterstehende Nachweis. Ob eine konkrete Aussage in Ihrem Fall zulässig ist, hängt von Ihren eigenen Belegen ab; im Zweifel ist anwaltliche Beratung einzuholen.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.