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2. Februar 2026

Mitarbeiter-Schulung EmpCo: Workshop-Konzept

Warum jede Marketing-Abteilung 2026 Schulungen braucht: Die EmpCo-Compliance gelingt nur, wenn alle Mitarbeiter — nicht nur Compliance-Beauftragte — die Regeln kennen. Marketing, PR, Social Media, Customer Service und Vertrieb müssen sensibilisiert sein.

Workshop-Konzept (60 Minuten). Block 1 — Grundlagen (15 Min): Was ist EmpCo? Wann gilt es? Wer haftet? Welche Sanktionen drohen?

Block 2 — Die 4 Per-se-Verbote (15 Min): Klimaneutralitäts-Claims, generische Umweltbegriffe, eigene Siegel, Zukunftsversprechen. Mit konkreten Beispielen aus der eigenen Werbung.

Block 3 — Quick-Check (15 Min): Kollektiver Sicht-Check, live auf der eigenen Website Begriffe identifizieren. Empcora-Tool als Demo.

Block 4 — Belegt vs. unbelegt (Beispiele) (10 Min): Anhand der eigenen Top-Begriffe lässt sich veranschaulichen, wann eine Aussage belegt ist und wann nicht.

Block 5 — Q&A (5 Min).

Zielgruppen-spezifische Module — Marketing-Team: relevant sind Freigabe-Prozesse und die Frage, ob werbliche Inhalte belegt sind. Social Media: relevant sind Hashtags und Influencer-Kooperationen als Werbe-Aussagen. Customer Service: relevant sind E-Mail-, Live-Chat- und FAQ-Texte als potenziell werbliche Aussagen. Vertrieb: relevant sind Verkaufsunterlagen, mündliche Aussagen und Messeauftritte.

Dokumentation: Die Richtlinie misst dem Nachweis durchgeführter Schulungen Bedeutung bei (z. B. Teilnehmerliste, Datum, Inhalte). Bei einer Abmahnung kann ein solcher Nachweis die Haftung mindern.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.