20. März 2026
Niederlande ACM: Vorbild für DE-Verbraucherschutz
Die niederländische Autoriteit Consument & Markt (ACM) ist eine aktive Verbraucherschutzbehörde, die sich mit Greenwashing befasst und hierzu Leitlinien zu Nachhaltigkeitsaussagen veröffentlicht hat.
Greenwashing-Leitlinien der ACM: Die ACM hat allgemeine Anforderungen formuliert, nach denen Umweltaussagen klar, belegbar und nicht irreführend sein sollen. Ein wiederkehrender Prüfgegenstand ist, ob generische Umweltbegriffe ohne nachvollziehbare Grundlage verwendet werden — also belegte gegenüber unbelegten Nachhaltigkeitsaussagen (Beispiel zur Veranschaulichung: ein pauschales Label wie „nachhaltig" ohne konkrete Indikatoren).
EmpCo-Kontext: Relevant für das EmpCo-Verbot pauschaler Kompensations-Claims ist die Frage, ob eine behauptete CO₂-Kompensation vollständig belegt werden kann. Aussagen ohne entsprechenden Nachweis sind ein typischer Anknüpfungspunkt der Greenwashing-Diskussion.
Bedeutung für Deutschland: Die Greenwashing-Debatte verlagert sich auch in Deutschland zunehmend auf generische Umweltaussagen. Relevant ist, ob Begriffe wie „nachhaltig" durch konkrete, nachvollziehbare Angaben gestützt werden.
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