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30. April 2026

Regional-Claims 2026: Wann ist „heimisch" irreführend?

Beispiel: Ein Eierhof bewirbt seine Eier mit „aus heimischer Produktion", obwohl die Eier tatsächlich von Höfen aus über 200 km Entfernung stammen. Nach § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) kann das irreführend sein.

Faustregel (Verkehrsauffassung): Verbraucher verstehen unter „heimisch" und „regional" in der Regel eine räumliche Nähe — als grobe Orientierung wird häufig ein Umkreis von rund 100 km genannt. Eine feste Kilometer-Grenze gibt es rechtlich nicht; maßgeblich ist die Verkehrsauffassung im Einzelfall. Bei deutlicher Überschreitung der erwarteten Nähe ohne klarstellende Information kann die Werbung nach § 5 UWG irreführend sein.

Praktische Auswirkung: „Regional" ohne Definition ist als grobe Orientierung bereits ab etwa 50 km riskant und ab etwa 100 km regelmäßig abmahn-gefährdet. Relevant ist, ob die räumliche Herkunft konkret und nachprüfbar angegeben ist — etwa durch eine Angabe wie „aus Bayern" oder „aus dem Schwarzwald".

Branchen-Übertragung: Diese Faustregel gilt sinngemäß für Lebensmittel (alle Kategorien), Handwerksprodukte, Möbel & Holzwaren, touristische Dienstleistungen.

Belegt vs. unbelegt (Beispiele): Eine pauschale Herkunftsangabe wie „regional" ist ohne räumliche Konkretisierung schwer überprüfbar; konkret verortete Aussagen wie „Hergestellt in [Bundesland]", „Aus dem Umkreis von 50 km um [Stadt]", „Schwäbische Fertigung, Komponenten aus DE/AT/CH" oder „Im Werk [Ort] mit Materialien aus der Region" benennen dagegen eine nachprüfbare Herkunft (Beispiele zur Veranschaulichung der Rechtslage).

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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.