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25. Januar 2026

Rechtsanwalt für Greenwashing-Abmahnungen: Kosten + Vorgehen

Wenn die Abmahnung im Briefkasten liegt: 2026 werden tausende deutsche KMUs erstmals eine Greenwashing-Abmahnung erhalten. Die wichtigste Sofortmaßnahme: nicht ignorieren und nicht in Panik geraten. Stattdessen spezialisierten Anwalt einschalten.

Spezialisierte Kanzleien — Erfahrung in UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), Werbe- und Markenrecht, Verbraucherschutzrecht, EU-Compliance (SFDR, EU-Taxonomie). Empfehlung: Anwaltssuchportale wie Anwalt.de mit Filter „UWG/Werberecht" — oder Empfehlung über IHK.

Typische Kosten — Erste Beratung 1-2 Stunden 200-400 €/h. Inkl. Bewertung der Abmahnung. Modifizierte Unterlassungserklärung: Anwaltskosten 800-2.500 €. Vertragsstrafe bei Wiederholung 5.000-25.000 €. Vollständige Verteidigung (Gerichts-Verfahren): Anwaltskosten 3.500-15.000 €. Streitwert typisch 25.000-100.000 €. Die Erfolgsaussichten der Verteidigung hängen vom Einzelfall ab.

Strategie-Optionen — Häufigste Option: modifizierte Unterlassungserklärung. Vertragsstrafe-Höhe verhandeln (Standardvorschlag oft zu hoch). Option 2: Anti-Klage (negative Feststellungsklage), selten erfolgreich. Option 3: Stillhalten — NICHT empfohlen.

Was Sie KEINESFALLS tun sollten: Abmahnung ignorieren (Fristen!), pauschal Unterlassungserklärung unterschreiben, Werbung sofort entfernen ohne Anwalt-Konsultation, an Verbraucherzentralen direkt schreiben.

Prävention ist 50× günstiger: Ein Empcora-Audit für 49 € verhindert Anwaltskosten und Vertragsstrafen im fünf-stelligen Bereich.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.