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18. Februar 2026

Reinigungsmittel 2026: „Biologisch abbaubar" nur mit OECD 301

Reinigungsmittel-Hersteller werben gerne mit „biologisch abbaubar", „bio" und „pflanzlich". Ohne Norm-Bezug ist all das EmpCo-abmahnfähig. Die wichtigsten Standards.

OECD 301 — Test-Norm für biologische Abbaubarkeit: Mindestens 60 % Abbau in 28 Tagen unter aeroben Bedingungen. Wichtige Sub-Normen: OECD 301A (DOC Die-Away), OECD 301B (CO₂ Evolution), OECD 301C (MITI), OECD 301D (Closed Bottle), OECD 301E (Modified OECD Screening), OECD 301F (Manometric Respirometry). Die genaue Norm muss in Marketing-Aussagen genannt werden.

EU Ecolabel — EU-amtliches Umweltzeichen für Reinigungsmittel mit Mindestkriterien: Schadstoff-Grenzwerte, biologische Abbaubarkeit der Tenside, Verpackungs-Anforderungen, Lieferketten-Sorgfaltspflicht. Mehr als 90 % aller Bio-Reiniger sollten dieses Label haben — wenn nicht, ist die „Bio"-Aussage fragwürdig.

Blauer Engel UZ-194 — Deutsches Umweltzeichen für Wasch- und Reinigungsmittel. Strenger als EU Ecolabel bei manchen Kriterien. UBA-überwacht.

Nordic Swan — Skandinavisches Umweltzeichen (D/SE/NO/FIN). Vergleichbar mit Blauer Engel.

Belegt vs. unbelegt (Beispiele): Eine generische Aussage wie ❌ „Biologisch abbaubarer Allzweckreiniger" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; eine belegte Aussage wie ✓ „Allzweckreiniger mit Tensiden biologisch abbaubar nach OECD 301B (> 80 % in 28 Tagen) — EU Ecolabel zertifiziert (Lizenz DE/039/123)" erfüllt dagegen die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage). Ebenso ist ❌ „Bio-Reiniger" ohne Beleg unzulässig, während ✓ „Reinigungsmittel mit Bio-Tensiden (95 % nachwachsende Rohstoffe nach EN 16575), Verpackung 100 % Post-Consumer-PET-Recycling" als belegte Aussage die Anforderung erfüllt.

Was oft falsch gemacht wird: „Bio"-Aussagen bei Reinigungsmitteln ohne EU-Bio-Verordnung (die gilt nur für Lebensmittel). „100 % biologisch abbaubar" ist physikalisch unmöglich bei Tensiden — auch hier verlangt OECD 301-Norm Mindest-Anteile (60-100 %).

Fazit: Norm-Bezug ist Pflicht. Eigene „Bio"-Labels werden ab 27.09.2026 per-se verboten.

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