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12. Februar 2026

Spielzeug 2026: EN 71 ist Pflicht — was ist mehr?

Spielzeug-Sicherheit ist in der EU verpflichtet — EN 71 (mechanisch, physikalisch, chemisch). Werbung mit „nach EN 71 geprüft" ist daher Trivial-Claim (Anhang I Nr. 10a UCPD) und abmahnfähig. Was bringt darüber hinaus?

GS-Zeichen — Geprüfte Sicherheit: Freiwilliges Zeichen für Verbraucher-Vertrauen. Vergeben von akkreditierten Prüfstellen (TÜV, Dekra, etc.). Zeigt Konformität mit dem Produktsicherheitsgesetz. Stark im Markt, besonders für hochwertiges Spielzeug.

spiel gut Logo: Pädagogisches Gütesiegel des Vereins „spiel gut", begutachtet Spielzeug bezüglich Spielwert, Sicherheit, Material und Verarbeitung. Verleiht nur bei eindeutiger Befürwortung des Prüfausschusses.

FSC-Holz: Für Holzspielzeug verpflichtend, wenn „nachhaltig" beworben werden soll. FSC-Lizenz-Nummer muss genannt werden (C-XXXXXX).

GOTS für Stoff-Spielzeug: Bei Plüschtieren und Stoff-Bauernhof-Tieren — falls „Bio-Baumwolle" oder „Bio-Material" beworben werden soll, ist GOTS Standard.

Belegt vs. unbelegt (Beispiele): Eine generische Aussage wie ❌ „Schadstofffreies Holzspielzeug" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; eine belegte Aussage wie ✓ „FSC-zertifiziertes Buche-Holzspielzeug nach EN 71-3 geprüft (Schwermetalle < Nachweisgrenze, Prüfberichts-Nr. 12345). GS-Zeichen TÜV Süd" erfüllt die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage). Ebenso ist ❌ „Nachhaltiges Plüsch" ohne Nachweis unzulässig, während ✓ „Plüsch aus 100 % GOTS-zertifizierter Bio-Baumwolle (Lizenz GOTS-DE-2024-456), spiel-gut-prämiert 2024" als belegte Aussage die Anforderung erfüllt.

Kindersichere Marketing-Aussagen: Spielzeug-Werbung muss zusätzlich an Kinder gerichtet zurückhaltend sein (§ 4 UWG). Wenn Werbung „besonders nachhaltig" suggeriert, muss sie für die Zielgruppe (Eltern + Kinder) verständlich sein.

Fazit: EN 71 ist Pflicht, nicht Werbe-Argument. Werbung mit zusätzlichen Standards (GS, spiel gut, FSC, GOTS) ist zulässig — Pauschal-Aussagen wie „Eco-Spielzeug" werden ab 27.09.2026 verboten.

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