28. März 2026
Tourismus 2026: „Klimaneutral fliegen" ist tot — was geht stattdessen?
Die Tourismus-Branche steht vor einer Existenzfrage: „Klimaneutrale Reise" durch Kompensation ist ab 27.09.2026 per-se verboten (EmpCo Anhang I Nr. 4c). Atmosfair-Kompensationsaufschläge dürfen nicht mehr als „klimaneutral" beworben werden. Was geht stattdessen?
Was verboten wird: „Klimaneutrale Pauschalreise". „CO₂-neutraler Flug" durch Atmosfair / Climate Austria / myclimate. „Wir gleichen Ihre Flug-Emissionen aus" als alleinige Klimakommunikation. „Net Zero Hotel" durch reine Stromkompensation.
Was zulässig bleibt: Echte CO₂-Reduktion ausweisen — z.B. „Flug mit 50 % Sustainable Aviation Fuel (SAF, Verified Sustainability Standard)". Hotel mit Green-Key-Zertifizierung + konkrete Reduktion: „Wasserverbrauch -32 % vs. Branchen-Durchschnitt". Transport mit Bahn oder E-Auto direkt vergleichen.
Belegt vs. unbelegt (Beispiele): Eine generische Aussage wie ❌ „Klimaneutrale Pauschalreise nach Mallorca" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; eine belegte Aussage wie ✓ „Pauschalreise nach Mallorca mit CO₂-Kompensation Gold Standard (350 kg CO₂eq, VER Gold Standard 2024) + Green-Key-zertifiziertes Hotel" erfüllt die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage). Ebenso ist ❌ „CO₂-neutraler Flug" ohne Nachweis unzulässig, während ✓ „Flug mit 15 % SAF-Anteil (Sustainable Aviation Fuel) — CO₂-Bilanz 0,18 kg CO₂eq/Passagier-km vs. Standard 0,23 kg" als belegte Aussage die Anforderung erfüllt.
Wichtiger Hinweis: Reine Kompensation darf transparent neben Reduktion stehen, nicht als „klimaneutral" verkauft werden. „Diese Reise emittiert 350 kg CO₂eq pro Person. Wir investieren in Gold-Standard-Projekte als Kompensation — das macht die Reise NICHT klimaneutral, aber unterstützt globale Klimaprojekte" — so ist es zulässig.
Nicht jede Atmosfair-Werbung muss weg: Atmosfair selbst bleibt zulässig als zusätzliches Engagement-Programm. Nur die Werbung „durch Atmosfair-Kompensation klimaneutral" muss raus.
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