18. April 2026
Verpackungen 2026: „Kompostierbar" nur mit EN 13432
„Kompostierbar" ohne Norm-Angabe ist nach EmpCo abmahnfähig. „Biologisch abbaubar" ist sogar irreführend, weil JEDES Material irgendwann zerfällt. Die EU verlangt konkrete Norm-Bezüge.
Die 3 Norm-Standards: EN 13432 (Industrielle Kompostierbarkeit) — Abbau in 60 Tagen bei 58°C, mindestens 90 % Gewichtsverlust. Praxis-relevant für Verpackungen, die im industriellen Kompostwerk landen. EN 17427 (Heim-Kompostierbarkeit) — Abbau in 12 Monaten bei 20-30°C. Realistisch für private Komposthaufen. Strenger als EN 13432, wenige Produkte zertifiziert. DIN CERTCO „seedling"-Logo — Drittpartei-Verifikation nach EN 13432, mit eindeutiger Lizenznummer (7P0000).
Was oft schief läuft: „Bioplastik" wird mit „kompostierbar" verwechselt — PLA (Polylactid) ist NICHT automatisch kompostierbar, das Material muss zusätzlich nach EN 13432 zertifiziert sein. Verpackungen mit „Heimkompostierbar"-Logo: oft nicht nach EN 17427 zertifiziert, sondern nur Selbstdeklaration. „Biologisch abbaubar in 90 Tagen" — ohne Norm-Angabe nutzlos, weil jede Norm andere Temperatur und Bedingungen voraussetzt.
Belegt vs. unbelegt (Beispiele): Eine generische Aussage wie ❌ „Kompostierbare Verpackung" ist ohne konkreten Nachweis unzulässig; eine belegte Aussage wie ✓ „Industriell kompostierbar nach EN 13432 (DIN CERTCO-zertifiziert, Lizenz 7P0123)" erfüllt die Substanziierungspflicht (Beispiel zur Veranschaulichung der Rechtslage). Ebenso ist ❌ „Biologisch abbaubar" ohne Nachweis unzulässig, während ✓ „Heim-kompostierbar nach EN 17427 (12 Monate, 25°C) — Zertifikat-Nr. ABC-123/2024" als belegte Aussage die Anforderung erfüllt.
Gelbe-Sack-Sortierung: Wichtig zu wissen — auch EN-13432-zertifizierte Kompost-Verpackungen werden in Deutschland im Gelben Sack als Störstoff aussortiert. „Kompostierbar" und „im Gelben Sack recyclingfähig" sind zwei verschiedene Eigenschaften.
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