5. März 2026
Wettbewerbszentrale 2026: Strenge Kontrolle bei Greenwashing
Die Wettbewerbszentrale Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) mit Sitz in Bad Homburg ist seit 1912 die größte Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft.
Rolle bei Greenwashing Die Wettbewerbszentrale ist als qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8b UWG klagebefugt (Anspruch aus § 8 Abs. 3 UWG). Anders als die DUH fokussiert sie sich aber auf Wettbewerbsverstöße zwischen Unternehmen — und nicht primär auf Verbraucherschutz.
Aktuelle Schwerpunkte 2025/2026 1. Klimaneutral-Werbung — Nach Katjes-Urteil systematische Verfolgung 2. Eigene Nachhaltigkeitssiegel — Ab Inkrafttreten EmpCo Per-se-Verbot 3. „Zukunftsversprechen" — „Bis 2030 klimaneutral" ohne Plan 4. Branchenspezifische Mängel — z.B. Energieversorger
Verfahren 1. Anonyme Hinweise über die Website der Wettbewerbszentrale möglich 2. Vorprüfung durch Mitarbeiter 3. Abmahnung an betroffenes Unternehmen 4. Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe (typisch 5.001 €) 5. Bei Verweigerung: Klage vor Zivilgericht
Bedeutung in der Praxis Die Wettbewerbszentrale bearbeitet jährlich eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Beanstandungen; Greenwashing-Sachverhalte gewinnen dabei tendenziell an Bedeutung. Die meisten Fälle werden außergerichtlich beigelegt.
Was Sie tun können - Wettbewerber-Watch: Werbung der Wettbewerber regelmäßig prüfen - Eigene Compliance: Empcora für Selbstprüfung - Bei Verstößen: Hinweis an Wettbewerbszentrale (legitime Wettbewerbsstrategie) - Bei eigener Abmahnung: Anwalt einschalten
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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

