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5. März 2026

Wettbewerbszentrale 2026: Die 5 häufigsten Greenwashing-Streitfälle

Die Wettbewerbszentrale ist neben der DUH einer der bekanntesten Akteure gegen Greenwashing in Deutschland. Sie geht gegen irreführende Umweltwerbung vor. Im Folgenden typische Konstellationen, die im Zusammenhang mit Umweltaussagen relevant sind.

Konstellation 1: „Klimaneutral" durch reine Kompensation. Relevant ist, ob die Aussage durch tatsächliche Emissionsminderungen gedeckt ist oder allein auf Kompensation beruht. Häufig im Fokus: Lebensmittel, Versand-Dienstleister, Energie.

Konstellation 2: „Recyclingfähig" ohne tatsächliche Recyclingquote. Relevant ist, ob die Verpackung in der Praxis recycelt wird oder nur theoretisch recyclebar ist. Häufig im Fokus: Verpackungs-Hersteller, Online-Shops mit Eigenmarken.

Konstellation 3: „Aus regionaler Erzeugung" bei Misch-Produkten. Relevant ist, ob sich die Herkunftsangabe auf das gesamte Produkt oder nur einzelne Bestandteile bezieht. Häufig im Fokus: Lebensmittel-Discount, Drogerie-Eigenmarken.

Konstellation 4: „Vegan" als impliziter Nachhaltigkeits-Claim. Relevant ist, ob aus „vegan" eine Aussage über die Klimabilanz abgeleitet wird, die so nicht belegt ist.

Konstellation 5: Eigene „Eco-Siegel" ohne externe Zertifizierung. Relevant ist, ob ein Siegel durch eine unabhängige Stelle vergeben wurde. Das Per-se-Verbot generischer Umweltaussagen ab 27.09.2026 betrifft auch solche Konstellationen.

Allgemein gilt: Die Wettbewerbszentrale kann irreführende Umweltwerbung abmahnen und ihre Beanstandung gegebenenfalls gerichtlich weiterverfolgen.

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