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Generisches Verbot

Bio-Baumwolle"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

Der Begriff „Bio-Baumwolle" ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 gemäß der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) nicht mehr ohne entsprechenden Nachweis verwendet werden darf. Was die Richtlinie für eine belegte Aussage verlangt, ist die Vorlage eines anerkannten Zertifikats wie GOTS (Global Organic Textile Standard) oder OCS (Organic Content Standard). Gemäß § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) sind generische Nachhaltigkeits- und Modeclaims ohne transparente Lieferketten oder anerkanntes Zertifikat irreführend – dies gilt analog für Bio-Baumwolle. Die bloße Behauptung, Baumwolle sei biologisch angebaut, ohne Zertifizierung ist somit unzulässig.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.