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Pflicht-Substantiierung

CO₂-arm"

Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825), § 5 UWG

Was bedeutet das?

„CO₂-arm“ ist eine relative Behauptung und bedarf daher einer klaren Substantiierung, um nicht gegen § 5 UWG zu verstoßen. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) verschärft die Anforderungen an solche vergleichenden Aussagen. Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo verbietet irreführende vergleichende Aussagen ohne konkreten Vergleichsbasis. Es reicht nicht aus, lediglich von „CO₂-armen“ Produkten zu sprechen; stattdessen muss ein klarer Referenzwert angegeben werden, beispielsweise der Branchen-Durchschnitt oder die Emissionen eines Vorgängermodells, inklusive Quellenangabe. Die Bilanzgrenze (Scope 1-3) muss ebenfalls transparent dargelegt werden, um eine umfassende Bewertung zu ermöglichen.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.