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Alle verbotenen Begriffe
Pflicht-Substantiierung

Biokunststoff"

UWG § 5

Was bedeutet das?

Der Begriff „Biokunststoff“ ist rechtlich unscharf und kann Verbraucher täuschen, da er sowohl bio-basierte (aus nachwachsenden Rohstoffen) als auch bio-abbaubare Kunststoffe umfassen kann. Ab dem 27.09.2026 verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an die Substantiierung von Umweltbehauptungen gemäß § 5 UWG. Eine generische Verwendung des Begriffs „Biokunststoff“ ohne klare Differenzierung und Nachweis ist daher unzulässig. Hersteller müssen konkret angeben, ob der Kunststoff bio-basiert ist (z.B. mit DIN CERTCO Biobased) oder ob er industriell kompostierbar ist (z.B. nach EN 13432), und die entsprechenden Zertifikate transparent verlinken. Eine irreführende Angabe liegt vor, wenn ein Produkt als „biologisch abbaubar“ beworben wird, obwohl es nur unter industriellen Bedingungen kompostiert werden kann, wie die Rechtsprechung zu § 5 UWG und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) für regionale Herkunft verdeutlicht – auch bei Biokunststoffen ist eine klare und nachvollziehbare Information entscheidend.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.