„Biologisch abbaubar"
Anhang I Nr. 4a UCPD i.d.F. EmpCo (ab 27.09.2026) / § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Was bedeutet das?
Der Begriff „biologisch abbaubar“ ist eine generische Umweltbehauptung, die ab dem 27.09.2026 gemäß EmpCo-Richtlinie (Anhang I Nr. 4a UCPD) ohne konkreten Nachweis unzulässig ist. Es ist entscheidend anzugeben, *unter welchen Bedingungen* die Abbaubarkeit stattfindet (z.B. im Boden, im Wasser oder unter industriellen Bedingungen) und innerhalb *welchen Zeitraums*. Die Abbaubarkeit in einem Gartenkompost unterscheidet sich erheblich von der in einer industriellen Anlage. Eine Abgrenzung zu „kompostierbar“ ist wichtig, da letzteres spezifische Anforderungen an die Kompostierungsprozesse stellt. Die bloße Behauptung „biologisch abbaubar“ ohne diese Konkretisierung stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß § 5 UWG dar.
Typische Formulierungen
- „100 % biologisch abbaubar“
- „Natürlich abbaubar“
- „Biologisch abbaubar im Gartenkompost“
Erforderliche Nachweise
- EN 13432 (industrielle Kompostierung)
- DIN CERTCO oder OK Compost Label
- OECD 301 (biologische Abbaubarkeit in aquatischen Systemen)
- ISO 14855 (aerobe Kompostierung)
Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)
Anhang I Nr. 4a UCPD (i.d.F. EmpCo) — generische Umweltaussage ohne anerkannte Nachweise
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.
DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappenzuklappen
„Treffen einer allgemeinen Umweltaussage, wobei der Gewerbetreibende die anerkannte hervorragende Umweltleistung, auf die sich die Aussage bezieht, nicht nachweisen kann."ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappenzuklappen
„Making a generic environmental claim for which the trader is not able to demonstrate recognised excellent environmental performance relevant to the claim."FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappenzuklappen
„Présenter une allégation environnementale générique au sujet de laquelle le professionnel n'est pas en mesure de démontrer l'excellente performance environnementale reconnue en rapport avec l'allégation."NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappenzuklappen
„Het maken van een generieke milieuclaim zonder dat de handelaar erkende voortreffelijke milieuprestaties kan aantonen die relevant zijn voor de claim."Verwendet Ihre Website „Biologisch abbaubar"?
Prüfen Sie jetzt kostenlos ob Ihre Website betroffen ist.
Kostenloser CheckEmpcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.

