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Standard oder Nachweismethode

„PAS 2060“

Bedeutung

PAS 2060 war eine von der British Standards Institution (BSI) herausgegebene Spezifikation für Aussagen zur CO₂-Neutralität. Sie wurde von BSI zurückgezogen; an ihre Stelle ist ISO 14068-1:2023 getreten. Deren amtlicher Titel lautet „Climate change management — Transition to net zero — Part 1: Carbon neutrality“; sie regelt Carbon Neutrality einschließlich des Ausgleichs verbleibender Emissionen und ist kein „Net Zero Standard“. Ein zurückgezogener Standard wird nicht mehr fortgeschrieben; die Aussage „PAS 2060 zertifiziert“ verweist deshalb auf ein nicht mehr gepflegtes Regelwerk, was für sich genommen eine Irreführung nach § 5 UWG begründen kann — maßgeblich sind Verkehrsauffassung und geschäftliche Relevanz im Einzelfall. Der Wechsel des Referenzstandards löst das eigentliche Problem nicht. Beruht eine Aussage über eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen, ist sie ab dem 27.09.2026 nach Anhang I Nr. 4c UCPD in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/825 von der Ziffer erfasst. Weder ein Transparenzzusatz noch Projekttyp, Vintage oder ein Programm wie Verra VCS oder Gold Standard heilen den Verstoß, und auch die Anwendung von ISO 14068-1 ändert daran nichts: Die Norm beschreibt ein methodisches Vorgehen, nimmt der Aussage aber nicht den Kompensationsbezug. Eine Einzelfallabwägung findet insoweit nicht statt; die Schwarze Liste wird in Deutschland im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG umgesetzt. Rechtsprechung zur EmpCo-Richtlinie existiert nicht — die Umsetzungsfrist endete am 27.03.2026, angewendet wird sie ab dem 27.09.2026. Bis dahin gilt § 5 UWG. Der BGH hat mit Urteil vom 27.06.2024 (I ZR 98/23) für den mehrdeutigen Begriff „klimaneutral“ entschieden, dass bereits in der Werbung selbst aufzuklären ist, ob die Aussage auf eigener Emissionsreduktion oder auf Kompensation beruht. Ohne Kompensationsbezug bleibt Raum für Aussagen über tatsächlich eigene, quantifizierte Minderungen: bilanziert nach ISO 14064-1 oder dem GHG Protocol samt Scope-3-Standard, produktbezogen nach ISO 14067, verifiziert nach ISO 14064-3 durch eine nach ISO 14065 akkreditierte Stelle und versehen mit Bezugsgröße, Basisjahr, Bilanzgrenzen und Methodik.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.

Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.