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Alle Umweltaussagen
Standard oder Nachweismethode

„PEF (Product Environmental Footprint)“

Bedeutung

Der Product Environmental Footprint (PEF) ist eine von der Europäischen Kommission empfohlene Methode zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus (Empfehlung (EU) 2021/2279). Eine gesetzliche PEF-Pflicht enthält die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) nicht — die Methodik bleibt unverbindlich. Vergleichende Umweltaussagen müssen aber schon heute belegbar sein (§ 5 UWG), und Produktvergleichsdienste müssen ab dem 27.09.2026 ihre Vergleichsmethode offenlegen (§ 5b Abs. 3a UWG). Eine PEF-Studie ist dafür ein belastbarer — wenn auch nicht der einzige — Nachweisweg. Sie sollte von einem unabhängigen Verifikator geprüft und die zugrundeliegende Funktionseinheit sowie eine Sensitivitätsanalyse offengelegt werden, um die Glaubwürdigkeit der Aussage zu gewährleisten.

Typische Formulierungen in der Werbung

Übliche Nachweise und Standards

Quellenbasierte Orientierung

Standard oder Nachweismethode — Der Begriff ist nicht allein aufgrund seines Wortlauts einem Anhang-I-Eintrag zugeordnet.

Dieser Eintrag beschreibt einen Standard oder eine Nachweismethode, keine Werbeaussage. Er dient der Einordnung und Abgrenzung; ein eigener Eintrag in Anhang I besteht dafür nicht.

Merkmale der Quellenkategorie

  • Der Standard bzw. die Methode wird mit zutreffendem Geltungsbereich benannt.

Abgrenzungen und weitere Kontexte

  • Kein Verbotstatbestand — die Nennung ist grundsätzlich zulässig.
  • Ein Managementsystem-Zertifikat (z. B. ISO 14001, EMAS) belegt keine hervorragende Umweltleistung des beworbenen Produkts.
Rechtsraum
international
Quellenstand geprüft am
1.8.2026

Die Bedeutung hängt vom konkreten Verwendungskontext und den nachweisbaren Tatsachen ab. Empcora nimmt hier keine abschließende Bewertung vor.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Eine individuelle rechtliche Bewertung wird von Empcora nicht angeboten.

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde automatisiert erstellt und wird fortlaufend redaktionell geprüft. Verbindlich ist allein der amtliche Text der zitierten Rechtsquellen.