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Per-se-Verbot

Plastikneutral"

§ 5 Abs. 2 UWG i.V.m. Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. EmpCo (EU 2024/825)

Was bedeutet das?

Die Behauptung „plastikneutral" suggeriert, dass ein Produkt oder Unternehmen keinen Beitrag zur Plastikverschmutzung leistet. Ab dem 27.09.2026 ist diese Aussage, wenn sie auf Kompensation (z.B. durch Plastik-Müll-Sammelaktionen) basiert, als irreführend einzustufen und somit verboten. Dies folgt aus § 5 Abs. 2 UWG in Verbindung mit Anhang I Nr. 4c UCPD i.d.F. der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), welche eine Analogie zum Verbot von „klimaneutral" durch CO2-Kompensation herstellt. Das BGH-Urteil I ZR 98/23 (Katjes, 27.06.2024) verdeutlicht, dass auch bei realer Kompensation eine fehlende transparente Offenlegung der Methodik eine irreführende Handlung darstellt. Eine rechtssichere Kommunikation erfordert die konkrete Benennung von Reduktionsmaßnahmen und die Verwendung anerkannter Zertifikate wie dem Verra Plastic Waste Reduction Standard.

Typische Formulierungen

Erforderliche Nachweise

Rechtsgrundlage (Originalwortlaut)

Anhang I Nr. 4c UCPD (i.d.F. EmpCo) — Neutralitäts-/Reduktions-Claim auf Kompensations-Basis

Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) — verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

DEDeutsch (amtlich, DE-Fassung Amtsblatt)aufklappen
Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat."
ENEnglish (Official Journal, EN version)aufklappen
Claiming, based on the offsetting of greenhouse gas emissions, that a product has a neutral, reduced or positive impact on the environment in terms of greenhouse gas emissions."
FRFrançais (Journal officiel, version FR)aufklappen
Affirmer, sur la base de la compensation des émissions de gaz à effet de serre, qu'un produit a un impact neutre, réduit ou positif sur l'environnement en termes d'émissions de gaz à effet de serre."
NLNederlands (Publicatieblad, NL versie)aufklappen
Beweren dat een product dankzij de compensatie van broeikasgasemissies een neutraal, verminderd of positief milieueffect heeft wat broeikasgasemissies betreft."
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Empcora ist ein reiner Prüf- und Dokumentationsdienst und liefert ausschließlich allgemeine Informationen zur Rechtslage auf Basis der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und ihrer Umsetzung im deutschen UWG (§ 5, § 5a, Anhang) samt Fundstellen. Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und umfasst weder eine Umformulierung noch die Erstellung von Texten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Analyse sowie für etwaige Rechtsfolgen wird keine Haftung oder Gewähr übernommen. Die rechtliche Bewertung des Einzelfalls obliegt einer zugelassenen Kanzlei oder einem zugelassenen Anwalt.